Verfassungsklage gegen Heizungsgesetz gescheitert: Urteil in Karlsruhe
Heizungsgesetz-Klage gescheitert: Karlsruhe weist ab

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat die Verfassungsklage einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten gegen das frühere Heizungsgesetz abgewiesen. Die Kläger um den früheren CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann hatten eine unzureichende Beratungszeit im Gesetzgebungsverfahren gerügt. Mit dem Urteil scheiterte das Hauptsacheverfahren, obwohl die Gruppe im Eilverfahren 2023 noch Erfolg hatte.

Hintergrund der Klage

Die Abgeordneten machten geltend, dass der Bundestag das Gesetz zur Gebäudeenergie (GEG) – umgangssprachlich Heizungsgesetz – ohne ausreichende Zeit für parlamentarische Beratung verabschiedet habe. Die damalige Ampel-Koalition hatte das Gesetz im September 2023 beschlossen. Die Kläger sahen dadurch ihre Rechte aus Artikel 38 Grundgesetz verletzt, der die freie Mandatsausübung schützt.

Bereits im November 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren der Klage stattgegeben und das Gesetz vorläufig gestoppt. Dies führte zu einer Nachbesserung und erneuten Abstimmung im Bundestag. Nun, im Hauptsacheverfahren, entschieden die Karlsruher Richter jedoch anders.

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Urteilsbegründung

Das Gericht erklärte, dass die Beratungszeit im Nachhinein ausreichend gewesen sei. Die Abgeordneten hätten genügend Gelegenheit gehabt, sich mit dem Gesetzentwurf auseinanderzusetzen. Zudem sei die Eilentscheidung von 2023 nicht mit einer endgültigen Bewertung gleichzusetzen. „Die damalige einstweilige Anordnung diente allein der Sicherung der Rechte der Abgeordneten, nicht der endgültigen Klärung der Verfassungsmäßigkeit“, so das Gericht.

Thomas Heilmann zeigte sich enttäuscht: „Wir haben für die Rechte des Parlaments gekämpft. Das Urteil ist ein Rückschlag für die parlamentarische Demokratie. Die Beratungszeit war faktisch zu kurz, um ein so komplexes Gesetz zu erörtern.“

Reaktionen und Auswirkungen

Die Bundesregierung begrüßte die Entscheidung. Ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums sagte: „Das Urteil bestätigt die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzgebungsverfahrens. Das Heizungsgesetz bleibt in Kraft und trägt zur Klimaneutralität bei.“

Klimaschutzverbände zeigten sich erleichtert. „Das Gesetz ist zentral für die Wärmewende. Die Klage hätte den Fortschritt gefährdet“, erklärte die Deutsche Umwelthilfe. Kritiker hingegen bemängeln, dass das Gesetz in der Bevölkerung umstritten sei und die hohen Kosten für Hausbesitzer nicht ausreichend berücksichtigt würden.

Das Bundesverfassungsgericht betonte, dass die Entscheidung keine Aussage über die inhaltliche Qualität des Gesetzes treffe. Die Kläger können nun Verfassungsbeschwerde einlegen, was Experten jedoch für unwahrscheinlich halten.

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