Schwarz-rote Koalition schafft telefonische Krankschreibung ab
Koalition schafft telefonische Krankschreibung ab

Die schwarz-rote Koalition unter Bundeskanzler Friedrich Merz hat sich darauf verständigt, die telefonische Krankschreibung abzuschaffen. Zudem soll künftig ab dem ersten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorgelegt werden müssen. Das gab die Bundesregierung am Donnerstag bekannt.

Telefonische Krankschreibung wird abgeschafft

Die telefonische Krankschreibung war während der Corona-Pandemie als Alternative zum Praxisbesuch eingeführt worden. Zuletzt war sie jedoch insbesondere von Arbeitgeberverbänden und aus der Union unter Verweis auf eine hohe Zahl an Krankheitstagen infrage gestellt worden. Im vom Koalitionsausschuss beschlossenen „Programm für Aufschwung und Beschäftigung“ heißt es wörtlich: „Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft.“

Verschärfte Strafen bei falschen AU-Bescheinigungen

Zudem soll die „unrichtige Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung“ nach Paragraf 278 des Strafgesetzbuches stärker bestraft werden. Derzeit sieht das Gesetz für das Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe vor. Die genaue Verschärfung wurde noch nicht beziffert.

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Verpflichtende AU-Vorlage ab dem ersten Tag

Die Koalition einigte sich auf eine „verpflichtende Vorlage“ einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung „ab dem ersten Tag der Erkrankung“. Betriebe sollen jedoch einzel- oder tarifvertraglich sowie in Betriebsvereinbarungen davon abweichen können. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) ergänzte: „Aber die gesetzliche Regelung wird jetzt die sein, dass es in Zukunft keine telefonische Krankschreibung mehr gibt und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag an verlangt wird.“

Weitere Neuregelungen für Arbeitnehmer geplant

Um den Arbeitsmarkt flexibler zu machen, ist künftig eine sachgrundlose Befristung von Arbeitsverträgen bis zu maximal 48 Monaten mit einer sechsmaligen Verlängerung möglich. Das ist eine Verdopplung im Vergleich zu den bisherigen Regelungen. Gelten soll dies für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer. Eine zwischenzeitlich diskutierte Flexibilisierung der Arbeitszeiten soll nach derzeitigem Stand nicht kommen.

Hochverdiener und Abfindungen

Für Hochverdiener wird eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit der Option einer Abfindung ermöglicht. Für Abfindungen sollen die Steuern sinken, wenn zügig eine neue Stelle angetreten wird. So soll der schnelle Wechsel von einem Job in den nächsten attraktiver werden.

Steuerliche Vergünstigungen

Steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Steuerfreie Zuschläge, die in Tarifverträgen geregelt sind, werden vollständig beitragsfrei gestellt.

Bildungsoffensive

Die Koalition will die Zahl der Jugendlichen ohne Schul- und Ausbildungsabschluss deutlich verringern. Dazu soll ein Programm „zweite Chance“ entwickelt werden.

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