Die Spitzenvertreter von CDU, CSU und SPD haben im Koalitionsausschuss weitreichende Beschlüsse zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum gefasst. Kernpunkte sind die Gründung einer staatlichen Wohnungsbaugesellschaft und ein bundesgesetzliches Verbot der Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände. Damit soll sowohl Rechtssicherheit für private Investoren geschaffen als auch der soziale Wohnungsbau gestärkt werden.
Gründung der Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen (WBG)
Die Koalition plant die Errichtung einer „Wohnungsbaugesellschaft für bezahlbares Wohnen“ (WBG). Deren Ziel sei es, „vermehrt Wohnungen im bezahlbaren Preissegment zu bauen, wo der Wohnungsmarkt auf Dauer nicht ausreichend bezahlbaren Wohnraum bereitstellt“, heißt es in den Beschlüssen. Die WBG soll den sozialen Wohnungsbau sowie serielles Bauen unterstützen und insbesondere in Regionen mit nachgewiesenem Wohnungsmangel aktiv werden.
Bundesweites Enteignungsverbot für Mietwohnungsbestände
Gleichzeitig will die Koalition den seit Jahren vor allem von der Linkspartei propagierten Überlegungen zur Enteignung von Konzernen mit großen Mietwohnungsbeständen endgültig einen Riegel vorschieben. „Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist“, so der Beschluss.
Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) betonte die internationale Wahrnehmung: „In der ganzen Welt wird gefragt, was ist in Deutschland los, müssen wir in Deutschland mit Enteignungen rechnen.“ Jedes Bundesland könne zwar machen, was es wolle. Wenn aber Entscheidungen auf Landesebene dazu führten, dass man in ganz Deutschland ein Problem bekomme, sei es richtig, auf Bundesebene darauf zu reagieren. Der Kanzler fügte hinzu: „Und in diesem sehr konkreten Fall reagieren wir mit einem Gesetz, das Enteignungen von Wohnungsbaugesellschaften verbietet – und das können wir bundesrechtlich regeln.“
Hintergrund: Berliner Volksentscheid als Auslöser
Vor allem ein Berliner Thema hatte die Diskussion befeuert. Die Berliner Bevölkerung hatte sich 2021 mehrheitlich für die Enteignung großer Wohnungskonzerne ausgesprochen. Damit wurde der damalige Berliner Senat aufgefordert, „alle Maßnahmen einzuleiten“, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind, und dazu ein Gesetz zu erarbeiten. Allerdings war das Votum für die Politik rechtlich nicht bindend.
Im vergangenen September legte die Berliner Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ einen Gesetzentwurf zur Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne vor. Dieses Gesetz solle im Rahmen eines Volksentscheids in den nächsten beiden Jahren beschlossen werden, kündigten Vertreter der Initiative an. In Berlin wird am 20. September das Abgeordnetenhaus neu gewählt.



