Neue Förderkriterien: So soll „Demokratie leben!“ umgebaut werden
Neue Förderkriterien für „Demokratie leben!“

Das Bundesfamilienministerium unter Ministerin Karin Prien (CDU) hat neue Förderkriterien für das umstrittene Bundesprogramm „Demokratie leben!“ vorgelegt. Die Änderungen zielen darauf ab, die Förderung breiter aufzustellen und stärker die „stille Mitte“ der Gesellschaft zu erreichen. Bislang stand das Programm in der Kritik, zu linkslastig zu sein.

Hintergrund des Umbaus

Seit Jahren wird über das Programm diskutiert, das bundesweit Demokratieprojekte und Initiativen gegen Extremismus fördert. Kritiker bemängelten eine einseitige Förderung. Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde daher eine Überprüfung vereinbart. Ministerin Prien hatte mehrfach betont, dass sie das Programm für linkslastig hält. „Die Überheblichkeit zu glauben, dass der Bestand dieses demokratischen Systems gerettet werden könnte über die wenigen, zum Teil extrem selbstreferenziellen Gruppen, die bei 'Demokratie leben' gefördert werden, das ist wirklich absurd“, sagte sie kürzlich. Sie sei „allergisch“ gegen „identitätspolitische Ansätze, die sich in diesem Programm durchaus wiederfinden“.

Konkrete Änderungen

Das Ministerium spricht von „neuen wirkungsorientierten Zielen“ und „mehr Pluralität“. Künftig soll eine „größere Breitenwirkung in die Mitte der Gesellschaft“ erzielt werden. Projekte sollen verstärkt traditionelle Akteure wie Sozialpartner, Sportvereine, kulturelle Bildung, Verbände und Brauchtum einbinden. Neu ist ein Förderschwerpunkt im digitalen Bereich: Gefördert werden Projekte zur Vermittlung von Medien- und Digitalkompetenz sowie Demokratiebildung und Extremismusprävention bei Computerspielen, um Radikalisierung im Netz entgegenzutreten.

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Das Programm beschränkt sich künftig auf zwei Handlungsfelder: Demokratiebildung und Extremismusprävention. Die bisherige dritte Kategorie „Vielfaltgestaltung“ entfällt. Bundesweit tätige Organisationen, die Fördermittel beantragen, können künftig explizit beim Verfassungsschutz auf verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse überprüft werden – dies war zwar schon bisher möglich, wird nun aber in den Richtlinien hervorgehoben.

Auswirkungen auf Initiativen

Pro Organisation wird die Förderung auf ein Projekt beschränkt, und in der Regel werden nur Projekte gefördert, deren Wirkungsgebiet mindestens drei Bundesländer umfasst. Zudem gibt es Auflagen zur Qualitätssicherung und Erfolgskontrollen. Demokratie- und Präventionsprojekte sollen stärker bestehende Einrichtungen wie Schulen, Feuerwehr oder Behörden erreichen.

Die Reaktionen betroffener Organisationen sind scharf. Heiko Klare, Fachreferent beim Bundesverband Mobile Beratung, sagt: „Die Arbeit unseres Bundesverbands steht vor dem Aus. Draußen brennt der Baum, und wir schreiben Anträge.“ Der Verband umfasst etwa 50 mobile Teams, die zu Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus beraten. Lorenz Blumenthaler, Sprecher der Amadeu Antonio Stiftung, kritisiert den Fokus auf staatliche Strukturen: „Die Radikalisierung junger Menschen lässt sich nicht allein aus dem Klassenzimmer stoppen. Dafür braucht es spezialisierte zivilgesellschaftliche Träger mit Erfahrung, Vertrauen und bundesweiter Reichweite. Doch gerade diese werden durch die neuen Förderleitlinien massiv geschwächt, da ihnen maximal ein Antrag bewilligt wird.“

Auch der Zentralrat der Juden, das Kinderhilfswerk und die Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD) befürchten Kürzungen. Das Anne Frank Zentrum warnte vor Rückschlägen im Kampf gegen Antisemitismus. Die Grünen werfen Prien einen politisch motivierten Umbau vor.

Programmhistorie

„Demokratie leben!“ läuft seit 2014 und verfügt in diesem Jahr über rund 190 Millionen Euro. Gefördert werden Vereine, Stiftungen und Kommunen für Demokratieprojekte, Kurse, Workshops und Veranstaltungen. Zuletzt wurden 360 Partnerschaften für Demokratie und etwa 3.000 Projekte oder Initiativen unterstützt.

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