Neues Zoll-Zentrum gegen Steuerkriminalität geplant
Neues Zoll-Zentrum gegen Steuerkriminalität

Die Bundesregierung will mit einem neuen „Zentrum gegen Steuer- und Finanzkriminalität“ beim Zoll Steuerbetrug effektiver bekämpfen. Dies gaben Bundesjustizministerin Stefanie Hubig und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (beide SPD) am Donnerstag in der Bundespressekonferenz bekannt.

Milliardenschaden durch Steuerhinterziehung

Steuerhinterziehung koste die Gemeinschaft mindestens Dutzende, wahrscheinlich mehr als 100 Milliarden Euro jährlich, betonte Hubig. Dieses Geld fehle für wichtige öffentliche Ausgaben wie Kitas und Schulen. „Regeln müssen für alle gelten“, erklärte die Ministerin. Es gehe um Vertrauen in die Wirksamkeit staatlichen Handelns, auch gegenüber Wohlhabenden.

Finanzminister Klingbeil ergänzte, dass die Maßnahmen bereits 2027 eine Milliarde Euro zusätzliche Einnahmen erbringen sollen. Der Bundeshaushalt für das kommende Jahr stehe unter Druck, was die Dringlichkeit unterstreiche.

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Zentrale Einheit gegen Geldwäsche und Steuerbetrug

Die neue Einheit beim Zoll soll die Zusammenarbeit von Fahndern der Länder und des Bundes, des Bundeskriminalamts und des Bundeszentralamts für Steuern bündeln. Ein neues Datenanalyse-Zentrum mit einer zentralen Plattform werde „komplexe Firmengeflechte besser analysieren“, so Klingbeil. Der Fokus liege auf Geldwäsche, Steuerhinterziehung und aggressiver Steuergestaltung.

Die konkrete Gesetzgebung starte im August, sagte Klingbeil. Die grundsätzliche Richtung basiere auf dem Koalitionsvertrag mit der Union, bei einzelnen Punkten sei Dissens möglich.

Cum-Ex-Skandal als Beispiel

Mehrfach nannten Klingbeil und Hubig den Cum-Ex-Skandal als Beispiel für Machenschaften, die es künftig zu verhindern gelte. Über Jahrzehnte hatten Banken, Berater und Investoren sich einmal gezahlte Steuern auf Aktiengeschäfte mehrfach erstatten lassen. „Wir begrüßen, dass die Bekämpfung von Steuerkriminalität an politischer Priorität gewinnt“, erklärte Anne Brorhilker, die als Kölner Staatsanwältin die Cum-Ex-Ermittlungen maßgeblich vorangetrieben hatte.

Die Aufbewahrungsfrist für Transaktionsunterlagen werde auf 15 Jahre verlängert, da Ermittlungen und Prozesse oft länger dauerten als angenommen, begründete Klingbeil.

Strafverschärfungen und Vermögensabschöpfung

Der Aktionsplan umfasst 26 Punkte. Dazu gehören Strafverschärfungen wie die Wiedereinführung eines Verbrechenstatbestands für schwere Steuerhinterziehung. Ermittlungsverfahren könnten dann nicht mehr gegen Geldauflagen eingestellt werden. „Die Aussicht auf Straffreiheit hat einen falschen Anreiz gesetzt“, sagte Hubig. Die Höchststrafe für organisierte Steuerkriminalität solle von 10 auf 15 Jahre Gefängnis steigen.

Ein weiterer Punkt ist die Vermögensabschöpfung: „Der Porsche und die Rolex sind dann erst mal weg“, formulierte Klingbeil. Der Staat solle illegal erlangtes Kapital konsequent sicherstellen können.

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