Leihmutterschaft in Deutschland: Verbote, Debatten und prominente Fälle
Leihmutterschaft: Verbote, Debatten und prominente Fälle

Die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland ist neu entfacht, ausgelöst durch zwei prominente Fälle: Im April wurde bekannt, dass der Virologe und CDU-Bundestagsabgeordnete Hendrik Streeck mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden ist. Nun wurde öffentlich, dass auch Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) und sein Ehemann auf diesem Weg Eltern geworden sind. Diese Fälle lenken regelmäßig Aufmerksamkeit auf das Thema, weil Leihmutterschaft in Deutschland verboten ist, im Ausland jedoch unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden kann. Die Fälle sind politisch brisant: Denn Spahn und Streeck setzten sich nicht nur über geltendes Recht hinweg. Die CDU als ihre Partei hat auch keine Pläne, das Verbot der Leihmutterschaft in Deutschland zu kippen – eine Position, die auch Spahn einst vertrat.

Wie funktioniert Leihmutterschaft?

Leihmutterschaft bedeutet, dass eine Frau ein Baby für sogenannte Wunscheltern austrägt – häufig gegen Geld. Am häufigsten ist die sogenannte gestationelle Leihmutterschaft. Dabei werden im Rahmen einer künstlichen Befruchtung Eizellen im Labor mit Samenzellen befruchtet. Eizelle und Spermium stammen entweder von den Wunscheltern oder von einem Spender. Die Leihmutter ist mit dem Kind genetisch nicht verwandt. Direkt nach der Geburt wird das Neugeborene an die Wunscheltern übergeben. Für Leihmutterschaft existieren internationale Märkte, unter anderem in den USA, Argentinien oder Georgien. Oft organisieren kommerzielle Agenturen die Leihmutterschaft. Diese verdienen an der Vermittlung von Leihmüttern und Wunscheltern mit. Je nach Land müssen Paare mit Kinderwunsch mit Kosten von mehreren Zehntausend Euro für eine Leihmutterschaft rechnen.

Wie ist die Regelung in Deutschland?

In Deutschland ist Leihmutterschaft verboten. Das steht im Embryonenschutzgesetz. Strafbar machen sich aber weder Wunscheltern, noch Leihmütter oder die Spender von Spermien und Eizellen. Das deutsche Recht bestraft ausschließlich den Arzt, der die Leihmutterschaft medizinisch möglich gemacht hat. Verboten sind laut Gesetz außerdem die Vermittlung von Leihmüttern und die Werbung für Leihmutterschaft. „Danach ist es untersagt, Ersatzmütter oder Bestelleltern durch öffentliche Erklärungen zu suchen oder anzubieten“, sagte ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums. „Das Anzeigenverbot erstreckt sich grundsätzlich auf alle Formen der Werbung für Leihmutterschaft.“ Die Verfolgung und Ahndung von Zuwiderhandlungen obliege den jeweils zuständigen Behörden der Länder.

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Welche Argumente gibt es für und gegen Leihmutterschaft?

Befürwortende argumentieren, dass Leihmutterschaft Menschen mit unerfülltem Kinderwunsch die Möglichkeit eröffnen kann, eine Familie zu gründen. Das betrifft etwa Frauen, die aus medizinischen Gründen kein Kind austragen können, oder gleichgeschlechtliche Paare. Verwiesen wird zudem auf das Recht auf reproduktive Selbstbestimmung: Frauen sollten selbst entscheiden können, ob sie ein Kind austragen oder anderen dabei helfen möchten. Würde Leihmutterschaft gesetzlich geregelt, könnten klare Vorgaben den Schutz aller Beteiligten stärken. Dazu zählen etwa verbindliche medizinische und psychologische Beratung, die freiwillige Zustimmung der Leihmutter sowie transparente vertragliche Regelungen.

Gegner argumentieren, dass Leihmutterschaft keine gewöhnliche Dienstleistung ist und die körperliche Selbstbestimmung von Frauen verletzt. Laut Menschenrechtsverein Terre des Femmes e. V. (TDF) entschieden sich Frauen oft aufgrund von Armut dazu, Leihmutter zu werden und ihren Körper zu verkaufen. „Die Frauen bekommen auch bei kommerzieller Leihmutterschaft nur einen geringen Teil des Geldes, die Agenturen und Kliniken profitieren finanziell bei altruistischer und kommerzieller Leihmutterschaft am meisten.“ Zudem seien der emotionale Druck und die mentale Belastung für die Leihmütter hoch. Eine Legalisierung der altruistischen – also unentgeltlichen – Leihmutterschaft sieht der Verein kritisch, da sich in Deutschland vermutlich nicht genug Leihmütter finden würden, um unter diesen Umständen die Nachfrage zu bedienen. In diesem Fall würden Wunscheltern ins Ausland gehen und vermehrt die kommerzielle Leihmutterschaft anfragen. Kritiker warnen zudem, dass im Ausland medizinische Standards nicht immer eingehalten würden.

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Wie viele Menschen nutzen das überhaupt in Deutschland?

Da Leihmutterschaft hierzulande verboten ist, gibt es keine offizielle Statistik. Genaue Zahlen fehlen auch deshalb, weil die Behandlungen und Geburten im Ausland stattfinden und zentral nicht erfasst werden. Der Verein zur Förderung der Legalisierung der Leihmutterschaft in Deutschland e.V. erklärt: „Wir gehen davon aus, dass mittlerweile Tausende Familien in Deutschland auf diesem Weg entstanden sind. Gleichzeitig beobachten wir seit Jahren eine steigende Zahl von Wunscheltern, die sich aus medizinischen oder biologischen Gründen, häufig als letzte oder einzige Möglichkeit, für eine Leihmutterschaft entscheiden, um eine Familie mit genetisch verwandten Kindern gründen zu können.“

Wie verläuft die Debatte in Deutschland?

Eine durch die Ampelkoalition eingesetzte Kommission prüfte 2023 die Möglichkeiten, altruistische Leihmutterschaft und die dazugehörige Eizellenspende zu legalisieren. Das Ergebnis: Die Legalisierung der unentgeltlichen Leihmutterschaft wäre möglich, solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet sei. Auch die Leihmütter und die Spenderinnen der Eizellen müssten in diesem Fall geschützt werden. In Ausnahmefällen könnte die altruistische Leihmutterschaft also möglich gemacht werden – etwa dann, wenn sich Leihmutter und Wunscheltern bereits gut kennen.

In der Koalition gibt es dazu jedoch kein Einvernehmen, die Union ist dagegen. Noch im Februar hieß es in einem Beschluss des CDU‑Parteitags: „Angesichts ethischer, rechtlicher und praktischer Bedenken gegenüber Leihmutterschaft bekräftigt die CDU Deutschlands ihre Forderung, Leihmutterschaft – auch in altruistischen Modellen – in Deutschland weiterhin zu verbieten, um Missbrauch, Ausbeutung und gesundheitliche Risiken zu verhindern.” Eine CDU-Parteisprecherin betonte am Donnerstag, die Rechtslage solle unverändert bleiben. Auch Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) plant keine Änderungen in den gesetzlichen Bestimmungen.

In der Union gibt es sogar laute Kritik an Spahn. Wer das Verbot in Deutschland durch eine Auslandslösung umgehe, handele zwar möglicherweise legal, setze sich aber über den Geist des deutschen Gesetzes hinweg, sagte die Landesvorsitzende der Frauen-Union Thüringen, Marion Rosin, der „Thüringer Allgemeinen“. „Wer als Politiker Maßstäbe für andere setzt, muss sich auch selbst daran messen lassen. Wenn diese Glaubwürdigkeit verloren geht, ist Rücktritt eine Frage der Konsequenz.“