Social-Media-Altersgrenze von 13 Jahren: Experten sehen Umsetzung als kritisch
Social-Media-Altersgrenze 13: Kritik an Umsetzung

Familienministerin Karin Prien (CDU) plädiert für eine gesetzliche Altersgrenze von 13 Jahren für die Nutzung sozialer Medien wie TikTok, Instagram oder Snapchat. Jüngere Kinder sollen auf kindgerechte, risikoarme Angebote beschränkt werden. Die Altersgrenze soll mit einer Altersüberprüfung verbunden werden. Experten warnen jedoch, dass der Erfolg dieser Maßnahme maßgeblich von der praktischen Umsetzung abhängt.

Schwache Altersverifizierung in Australien

Aktuelle Daten aus Australien, das Ende 2025 als weltweit erstes Land ein gesetzliches Mindestalter von 16 Jahren für soziale Medien einführte, zeigen erhebliche Mängel bei der Altersverifizierung. Eine im Fachjournal „The BMJ“ veröffentlichte Studie ergab, dass drei Monate nach Einführung 85 Prozent der befragten 12- bis 17-Jährigen weiterhin soziale Plattformen nutzten, überwiegend über eigene Konten. Ein Drittel gab an, bisher keine Altersverifizierungsmaßnahmen erlebt zu haben. Die üblichen Verfahren, wie Alterseingabe und Selfie-Upload, wurden als unzureichend eingestuft.

„Ohne praktikable Altersüberprüfung bleibt jede Grenze nur Symbolik“, betont Sven Lindberg, Leiter der Klinischen Entwicklungspsychologie an der Universität Paderborn. Er kritisiert, dass die Debatte sich zu sehr auf eine Zahl verenge und die eigentliche Aufgabe aus dem Blick gerate: die Regulierung der Plattformgestaltung, die die Risiken erst erzeuge.

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Alternative Ansätze und Verantwortlichkeiten

Antigone Davis, Sicherheitschefin des Facebook-Konzerns Meta, erklärte dem „Stern“, dass die Altersverifikation und elterliche Kontrolle nicht in der Verantwortung der App-Entwickler wie Meta, sondern der App-Store-Betreiber wie Apple und Google liegen sollte. Tibor Jager, Professor für IT-Sicherheit an der Bergischen Universität Wuppertal, sieht die derzeit diskutierten EU-Ansätze zur Altersverifikation als leicht umgehbar an. Er warnt vor Ausweichbewegungen auf problematischere Angebote wie Dark-Web-Seiten und zieht einen Vergleich zum Straßenverkehr: „Wir schützen sie nicht, indem wir sie von der Straße fernhalten, sondern indem wir die Straße sicherer machen.“

Prien stützt sich auf die Empfehlung der von ihr eingesetzten Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Deren am Mittwoch vorgestellter Bericht nennt jedoch zwei gleichwertige Alternativen: eine feste Altersgrenze von 13 Jahren mit abgestuften Schutzstandards bis 18 und einen stärker risikobasierten Ansatz, der Beschränkungen ohne einheitliche Altersgrenze an konkrete Dienste und Funktionen bindet.

Risikobasierter Ansatz als bessere Lösung?

Lindberg betont, dass die Kommission die Grenzen bewusst offenhalte. „Diese Offenheit halte ich fachlich für absolut sinnvoll und angebracht.“ Eine feste Altersgrenze berücksichtige nur das kalendarische, nicht das tatsächliche Entwicklungsalter und behandele sehr unterschiedliche Angebote gleich. Der risikobasierte Ansatz setze dagegen dort an, „wo Gefährdungen tatsächlich entstehen: bei algorithmischen Empfehlungen, Endlos-Feeds, Autoplay, Push-Nachrichten, offenen Kontaktfunktionen und personalisierter Werbung.“

Jager ergänzt: „Minderjährige könnten standardmäßig chronologische Feeds erhalten. Personalisierte Empfehlungen zu sensiblen Themen wie Essstörungen, Selbstverletzung oder Extremismus sollten verboten sein. Außerdem sollten Algorithmen nicht gezielt zu immer extremeren Inhalten weiterleiten.“

Förderung der Selbstregulationsfähigkeit

Lindberg hält die Empfehlung der Kommission für besonders relevant, die Selbstregulationsfähigkeit in den ersten Lebensjahren gezielt zu stärken. „Hier liegt ein zentraler Schutzfaktor“, erklärt der Entwicklungspsychologe. „Die Fähigkeit, Aufmerksamkeit zu steuern und Impulse zu kontrollieren, bildet sich in den ersten Lebensjahren aus und sagt spätere Bildungs- und Gesundheitsverläufe besser vorher als viele andere Frühindikatoren.“

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Eine weitere Empfehlung der Kommission ist ein bundesweites Verbot der privaten Handynutzung für alle Schüler im Unterricht und in Pausen bis zur siebten Klasse. Lindberg bezeichnet diese Maßnahme als äußerst wichtig. „In Grundschulen und unteren Jahrgangsstufen ist es sinnvoll, private digitale Geräte deutlich zu begrenzen.“ Ab der achten Klasse sollten Schüler an verbindlichen Nutzungskonzepten beteiligt werden, wie von der Kommission empfohlen. „Junge Menschen als Mitgestaltende ernst zu nehmen ist wirksamer als nur über sie hinweg zu entscheiden.“

KI-Begleiter als neues Risiko

Lindberg hebt zudem eine wenig beachtete, aber zukunftsweisende Empfehlung hervor: Die Kommission schlägt eine Altersgrenze von 13 Jahren für KI-Begleiter (AI Companions) als Sofortmaßnahme vor. „Solche Systeme sind darauf ausgelegt, emotionale Nähe zu erzeugen – viele Kinder können schwer einschätzen, dass es sich nicht um eine echte Beziehung handelt“, warnt Lindberg.