Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) wird gegen die Eilentscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zur Einstufung der AfD keine Beschwerde einlegen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums bestätigte der Deutschen Presse-Agentur: „Eine Beschwerde gegen den Beschluss des VG Köln im Eilverfahren ist nicht vorgesehen.“
Das Verwaltungsgericht Köln hatte am Donnerstag im Eilverfahren entschieden, dass die AfD vorerst nicht als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft und entsprechend beobachtet werden darf. Die Partei bleibt somit weiterhin ein Verdachtsfall im rechtsextremistischen Spektrum. Eine Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.
Das Bundesinnenministerium will sich nun auf das Hauptsacheverfahren konzentrieren. Das BfV werde das Verfahren weiter begleiten und dort seine Argumente vortragen. Das Gericht hatte in seiner Begründung zwar eine hinreichende Gewissheit für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der AfD gesehen, jedoch nicht in einem Ausmaß, das eine verfassungsfeindliche Grundtendenz der Gesamtpartei rechtfertige.
Der Verfassungsschutz war in einem Gutachten zu dem Schluss gekommen, dass in der AfD ein vorherrschendes „ethnisch-abstammungsmäßiges“ Volksverständnis bestehe, das Bevölkerungsgruppen abwerte. Im Mai 2025 hatte das BfV angekündigt, die Gesamtpartei künftig als gesichert extremistische Bestrebung zu bearbeiten. Dagegen hatte die AfD Klage eingereicht.
Ob das Gericht im Hauptsacheverfahren anders entscheidet, hängt maßgeblich davon ab, ob der Verfassungsschutz zusätzliche Belege vorlegt. Bereits die Einstufung als extremistischer Verdachtsfall erlaubt nachrichtendienstliche Maßnahmen wie Observation und den Einsatz von V-Leuten.



