Im Prozess gegen eine mutmaßliche Helferin des rechtsextremistischen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) vor dem Oberlandesgericht Dresden hat die Bundesanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von vier Jahren für die Angeklagte Susann E. gefordert. Die Anklagevertreter beantragten am Freitag, die 45-Jährige wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung zu verurteilen, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Urteil soll am 17. Juli verkündet werden.
Vorwurf: Identitätsausleihe für Zschäpe
Laut Bundesanwaltschaft soll E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen haben, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Sie soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall nutzte. Die Unterstützung erstreckte sich über einen längeren Zeitraum und trug dazu bei, dass das NSU-Trio unerkannt bleiben konnte.
Ehemann bereits verurteilt
Die Angeklagte ist die Ehefrau von André E., der im Münchner NSU-Prozess als Helfer verurteilt wurde. Die Verteidigung soll am kommenden Donnerstag ihr Schlussplädoyer halten. Die Urteilsverkündung ist für den 17. Juli geplant. Der Fall zeigt die engen Verflechtungen im Umfeld des NSU und die Rolle von Unterstützern, die durch alltägliche Handlungen die logistische Basis der Terrorzelle stärkten.
Hintergrund: NSU-Verbrechen und Zschäpes Verurteilung
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund verübte insgesamt zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach. Zschäpe versandte anschließend eine Reihe von Bekennerschreiben, mit denen sich der NSU selbst enttarnte. Sie wurde 2018 im Münchner NSU-Prozess zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt; das Oberlandesgericht stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.
Zschäpe als Zeugin: Ausweichende Aussagen
Im Prozess gegen Susann E. wurde Zschäpe im Dezember und Januar als Zeugin befragt. Sie äußerte sich zum Leben des NSU-Trios im Untergrund und wurde auch zu einer möglichen Mitwisserschaft der Angeklagten befragt. Zschäpe vermied dabei belastende Aussagen gegen ihre frühere Freundin. Auch Fragen nach möglichen weiteren Unterstützern des NSU wich Zschäpe in ihrer Zeugenbefragung aus. Dieses Verhalten unterstreicht die anhaltende Geheimniskrämerei im NSU-Umfeld und erschwert die vollständige Aufklärung der Unterstützernetzwerke.



