Warken kündigt Ende der Online-Krankschreibung an
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat angekündigt, auch die Möglichkeit einer Krankschreibung per Online-Fragebogen ohne Arztkontakt zu unterbinden. Damit will die schwarz-rote Koalition den Krankenstand in Deutschland senken. Bereits zuvor hatte die Regierung um Bundeskanzler Friedrich Merz die verpflichtende Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sowie die Abschaffung der telefonischen Krankschreibung beschlossen.
„Niemand muss bei Krankheit zwingend in die Arztpraxis“, sagte Warken dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Es sei zwar das Ende der telefonischen Krankschreibung vereinbart, nicht aber die Möglichkeit eines Attests per Video. Die Ministerin kündigte an, bald Vorschläge vorlegen zu wollen, um auch die Online-Krankschreibung zu unterbinden. „Damit wird diesem Missbrauch endlich ein Riegel vorgeschoben“, so Warken. „Wir haben im Koalitionsvertrag vereinbart, die Online-Krankschreibung durch obskure Plattformen im Netz auszuschließen.“
Kritik an den Plänen der Koalition
Bislang wird in der Regel eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Krankheitstag verlangt. Bundeskanzler Friedrich Merz begründete die Pläne damit, dass der Krankenstand gesenkt werden solle. Gegen die Vorhaben gibt es jedoch breite Proteste – unter anderem, weil mehr kranke Menschen in den ohnehin überlasteten Arztpraxen erwartet werden.
Das Krankenkassensparpaket der Koalition sieht vor, die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben zu entlasten und neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Ursprünglich war eine Zuckerabgabe für süße Getränke wie Limonaden geplant, deren Mehreinnahmen den Kassen zugutekommen sollten. Später änderte die Bundesregierung ihre Pläne in eine Zuckersteuer um, die dann in den allgemeinen Haushalt fließen würde.
Warken verteidigt Zuckersteuer und digitale Überweisung
Auf die Frage, warum sie diese Einnahmen aus der Hand gegeben habe, antwortete Warken: „Im Sparpaket ist festgelegt, dass die Krankenversicherung im Gegenzug mehr Steuermittel erhält. Die 650 Millionen Euro, die die Steuer auf zuckergesüßte Getränke im kommenden Jahr einbringen soll, kommen also den Versicherten zugute.“
Am Mittwoch beschloss das Bundeskabinett außerdem die digitale Arztüberweisung. Die elektronische Überweisung soll schrittweise bis zum 1. September 2029 eingeführt werden. Damit wächst die elektronische Patientenakte (ePA) weiter – künftig sollen sich Gesundheitsdaten besser nutzen lassen. Ergänzt wird sie um neue Anwendungen, darunter eine digitale Impfübersicht, die an anstehende Impfungen erinnert. Auch die Krankenkassen dürfen die Akte um weitere Angebote erweitern. „Zudem bereiten wir das elektronische Ersteinschätzungsverfahren vor, das dann gleichberechtigt neben dem Hausarzt und der telefonischen Einschätzung als erste Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten genutzt werden kann“, sagte Warken dem RND.



