Seit Beginn der Legislaturperiode haben die Abgeordneten des Deutschen Bundestags insgesamt 10,6 Millionen Euro durch Nebentätigkeiten dazuverdient. Das berichtet der „Spiegel“ unter Berufung auf eine gemeinsame Analyse mit der Plattform Abgeordnetenwatch. Mehr als jeder dritte Parlamentarier hat demnach eine bezahlte Nebentätigkeit oder geldwerte Vorteile gemeldet.
Unionsfraktion: Jeder Zweite mit Nebeneinkünften
In der Unionsfraktion ist es im Schnitt sogar jeder Zweite. Besonders häufig handelt es sich um Funktionen in gesellschaftspolitischen Vereinigungen oder Interessenvertretungen, Stiftungsarbeit oder parteinahe Vereine wie den Wirtschaftsrat der CDU oder das Wirtschaftsforum der SPD. Bei den Sozialdemokraten kommen Verbindungen zu einer Vereinigung oder Stiftung im Parteiumfeld besonders oft vor.
Daneben spielen auch andere politische Mandate eine Rolle. 40 Prozent der Abgeordneten gaben an, in Land- oder Kreistagen sowie Kommunalvertretungen zu sitzen. Bei der AfD und der Union betrifft dies fast jedes zweite Fraktionsmitglied.
Ungleiche Verteilung der Nebeneinkünfte
Die Einkünfte sind allerdings ungleich verteilt. Laut abgeordnetenwatch.de führt die Grünen-Politikerin Ophelia Nick die Liste der Parlamentarier mit den höchsten Nebeneinkünften an. Nick verdiente seit Beginn der Legislaturperiode 2,7 Millionen Euro. Ein Großteil davon sind Gewinnausschüttungen von Unternehmen, die am Technologiekonzern Voith beteiligt sind. Nick hat die Anteile geerbt.
Auf Platz zwei rangiert Alexander Engelhard von der CSU. Er meldete Nebeneinkünfte in Höhe von 1,5 Millionen Euro. Auf dem dritten Platz liegt der AfD-Politiker Sebastian Maack mit 439.000 Euro.
Rechtliche Grundlagen für Nebentätigkeiten
Bundestagsabgeordnete dürfen neben ihrem Mandat Nebentätigkeiten wahrnehmen – auch bezahlt. Das Geld darf allerdings nicht als Gegenleistung für ein Abstimmungsverhalten entgegengenommen werden. Das Abgeordnetengesetz schreibt vor, dass die Ausübung des Mandats im Mittelpunkt der Arbeit der Parlamentarier stehen muss. Auch müssen die Nebeneinkünfte dem Bundestagspräsidenten gemeldet werden.



