Die CDU in Berlin-Marzahn-Hellersdorf will gegen Sex-Treffpunkte an den Kaulsdorfer Seen vorgehen. In einem Newsletter von Bildungssenatorin Katharina Günther-Wünsch (CDU) und ihrem Parteifreund Mario Czaja wurde der Habermannsee als „Cruising Area“ bezeichnet. Der Queer-Beauftragte des Landes Berlin, Alfonso Pantisano (SPD), warnt vor einer Stigmatisierung schwuler Männer. Ein Strafrechtler betont: „Sex draußen ist für sich genommen nicht strafbar.“
Was ist Cruising?
Cruising bezeichnet Treffpunkte, an denen meist Männer anonymen Sex mit Männern haben. Diese Orte sind historisch bedeutsam, da Homosexualität lange unter Strafe stand. Heute dienen sie queeren Menschen als Rückzugsort, um ihre Sexualität auszuleben, ohne sich outen zu müssen. Die IWWIT-Initiative der Deutschen Aidshilfe beschreibt Cruising als „ein Stück Kultur, Widerstand und Selbstbestimmung“.
Die Situation an den Kaulsdorfer Seen
Der Habermannsee ist einer von mehreren Seen in Kaulsdorf. Neben Familien und FKK-Freunden nutzen auch Cruiser das Dickicht um die FKK-Wiese. Ein Besuch vor Ort zeigt: Es ist ruhig. Ein nackter Mann stapft über die Wiese, ein Junge raucht einen Joint, eine Familie grillt. Im Gebüsch liegt ein Kondompäckchen. Ein Nutzer des Forums Gay-Szene.net schrieb bereits 2002: „Das Gras ist immer noch schön hoch, sodass man sich ungestört vergnügen kann.“ Das Forum zählt knapp 300 Einträge zum See.
Reaktionen der CDU und der Behörden
Günther-Wünsch und Czaja betonen, es gehe ihnen nicht um Prüderie, sondern um „öffentliche sexuelle Handlungen, Belästigungen und rücksichtsloses Verhalten“. Die Polizei bewertet die Lage jedoch als „moderat“ und das Gebiet als „keinen polizeilichen Brennpunkt“. Seit 2021 wurden 129 Straftaten angezeigt, darunter viermal „Erregung öffentlichen Ärgernisses durch sexuelle Handlungen“. Die Polizei registrierte 22 Anzeigen wegen Exhibitionismus, Belästigung und Vergewaltigung, kann aber keinen direkten Zusammenhang zur Cruising Area herstellen.
Juristische Einordnung
Strafrechtler Ursus Koerner von Gustorf erklärt: Nach Paragraf 183a StGB ist Sex in der Öffentlichkeit nur strafbar, wenn er „absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt“. Wer sich im Gebüsch versteckt, versucht gerade, kein Ärgernis zu erregen. „Cruising hat nichts mit Belästigung und nichts mit Exhibitionismus zu tun“, ergänzt Pantisano. „Es geht darum, Sex im Freien zu haben und es mit Gleichgesinnten zu genießen. Dafür braucht es die Einwilligung aller Beteiligten.“
Anwohner berichten von Problemen
Eine Anwohnerin, deren Garten an die Uferböschung grenzt, berichtet von Paaren am Zaun und von Menschen, die ihre Notdurft verrichten. Sie sagt: „Ich hab’ sie schon am Zaun gehabt.“ Ein Cruiser, der anonym bleiben möchte, sagt: „Die meisten Cruiser sind rücksichtsvoll.“ Er verstehe aber, dass Spaziergänger irritiert sein können, wenn sie unvermittelt auf Sex stoßen.
Vorschläge des Queer-Beauftragten
Pantisano schlägt vor, die Hauptwege um den See besser auszuschildern, damit Badegäste nicht versehentlich in die Cruising Area geraten. Er betont: „Ein Verbot ändert nichts. Wenn die Leute Sex haben wollen, hilft auch kein Zaun.“ Die CDU fordert mehr Polizeipräsenz. Die Polizei will im Sommer gemeinsam mit Parkläufern und Ordnungsamt Streife gehen, jedoch ohne spezielle LSBTIQ-Ansprechpersonen.



