Bundesverfassungsgericht weist Klage gegen Heizungsgesetz-Verfahren ab
Klage gegen Heizungsgesetz-Verfahren gescheitert

Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage des ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Thomas Heilmann gegen das Gesetzgebungsverfahren zum Heizungsgesetz als unzulässig verworfen. Der Zweite Senat des Gerichts entschied einstimmig, dass Heilmann nicht ausreichend dargelegt habe, dass seine Mitwirkungsrechte als Abgeordneter verletzt worden seien.

Hintergrund des Heizungsgesetzes

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes, bekannt als Heizungsgesetz, sollte das Heizen in Deutschland klimafreundlicher gestalten. Kern war die Vorgabe, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden muss. Umfangreiche Übergangsregeln sollten den Umstieg erleichtern. Das Gesetz trat nach intensiven Debatten im Januar 2024 in Kraft.

Bereits im Vorfeld hatte es massive Kritik gegeben – nicht nur am Inhalt, sondern auch am Gesetzgebungsprozess. Die Ampel-Koalition hatte das Verfahren stark beschleunigt, um das Gesetz noch vor der Sommerpause 2023 zu verabschieden. Dies führte zu einem Eilantrag Heilmanns, der die zweite und dritte Lesung im Bundestag stoppte.

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Kritik am Gesetzgebungsverfahren

Heilmann argumentierte, das überhastete Verfahren habe seine Rechte als Parlamentarier verletzt. „Es geht nicht um mich alleine, sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagte er. Er kritisierte, dass Abgeordnete oft am Vorabend abschließender Beratungen noch hunderte Seiten umfangreicher Änderungen vorgelegt bekämen. Das Gebäudeenergiegesetz sei ein „extremer Fall von vielen“ gewesen.

Der Ablauf: Das Ampel-Kabinett beschloss einen Gesetzentwurf, aber noch vor der ersten Lesung vereinbarten die Koalitionspartner weitere Änderungen in vagen „Leitplanken“. Eine erste Expertenanhörung fand daher zu einem bereits veralteten Entwurf statt. Am 7. Juli 2023, kurz vor der Sommerpause, legten die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vor – ausgelöst durch Streitigkeiten zwischen Grünen und FDP, die erst in letzter Minute Kompromisse fanden.

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Im Eilverfahren hatte das Gericht die zweite und dritte Lesung gestoppt, da Heilmanns Organstreitverfahren nicht von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet erschien. Im Hauptsacheverfahren ging es nun um die Frage: „Wann wird aus einem schnellen ein zu schnelles Gesetzgebungsverfahren?“, wie die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold zusammenfasste.

Der Zweite Senat verwarf die Klage einstimmig. „Die Verfassung setzt der Beschleunigung von Gesetzgebungsverfahren eine Grenze, aber nicht im Sinne eines bezifferten Tempolimits“, sagte Kaufhold. Allgemeine Aussagen zur zulässigen Dauer ließen sich dem Grundgesetz nicht entnehmen. Entscheidend sei, ob eine Willensbildung im Parlament möglich war. Heilmann habe nicht aufgezeigt, dass Mitwirkungsrechte leergelaufen oder der Zweck der parlamentarischen Beratung gänzlich verfehlt worden sei (Az. 2 BvE 4/23).

Aktuelle Entwicklung beim Heizungsgesetz

Der Bundestag hat vor zwei Wochen ein neues Gebäudemodernisierungsgesetz beschlossen, mit dem die schwarz-rote Koalition zentrale Regelungen des alten Heizungsgesetzes kippt. Künftig können unter bestimmten Voraussetzungen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden, neben Wärmepumpen, Fernwärme oder hybriden Modellen.

Opposition und Umweltverbände üben scharfe Kritik. Sie warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz und einer Kostenfalle für Mieter, wenn Vermieter neue Gasheizungen einbauen. Die Linksfraktion versuchte, die Verabschiedung vor der Sommerpause per Eilantrag in Karlsruhe zu stoppen, scheiterte jedoch. Das Gericht kritisierte, dass die Kläger der Koalition vor Einreichung nicht zu erkennen gegeben hätten, dass sie sich in ihren Rechten verletzt sehen.

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