Die Europäische Kommission hat eine Geldstrafe in Höhe von 890 Millionen Euro gegen den US-Konzern Google verhängt. Grund sind Verstöße gegen EU-Wettbewerbsregeln. Die Brüsseler Behörde wirft Google vor, mit seiner Suchmaschine und dem App-Marktplatz Google Play die Konkurrenz unfair benachteiligt zu haben.
EU wirft Google Bevorzugung eigener Dienste vor
Konkret stellt die EU-Kommission fest, dass Google eigene Angebote wie Sportergebnisse oder die Hotelsuche in den Suchergebnissen optisch hervorgehoben und prominenter platziert habe. So seien etwa bei der WM eingefärbte Boxen mit Spielpaarungen angezeigt worden, während Konkurrenzangebote weniger sichtbar waren. Zudem habe Google App-Entwickler bei Google Play zu stark daran gehindert, günstigere Angebote auf anderen Plattformen zu bewerben – etwa durch Verweise auf bessere Preise in anderen App-Stores.
Google kritisiert Entscheidung
Der US-Konzern kritisierte die Entscheidung scharf. „Um die Vorgaben zu erfüllen, müssen wir Echtzeit-Suchfunktionen entfernen, die die Europäer schätzen, wie sofortige Preisangebote und direkte Verfügbarkeit von Hotels, Flügen und Restaurants“, teilte Google mit. Auch bei Google Play müssten Sicherheitsfunktionen abgebaut werden. Leidtragende seien europäische Unternehmen und Verbraucher. „Regulierung sollte Produkte verbessern und sie nicht schlechter machen“, hieß es weiter.
Spannungen mit Washington drohen
Mit der Strafe riskiert die EU-Kommission erneute Spannungen mit Washington. US-Präsident Donald Trump hatte die europäischen Digitalgesetze in der Vergangenheit scharf kritisiert und mit Gegenmaßnahmen gedroht. Bereits nach einer Milliardenstrafe gegen Google im September 2025 wegen Verstößen im Werbegeschäft drohte Trump mit Zöllen. Er beklagte die Entscheidung als „nächsten Schlag gegen ein großartiges amerikanisches Unternehmen“ und schrieb auf Truth Social, er werde ein Verfahren für neue Zölle einleiten, wenn US-Konzerne weiter zur Kasse gebeten würden.
Besonders brisant ist der Zeitpunkt der verhängten Strafe: Am Freitag, dem 24. Juli, endet der zeitliche Rahmen für die von den USA erhobenen Einfuhrzölle. Theoretisch kann Trump das gleiche Handelsgesetz heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen.
DMA und Auflagen für Google
In der EU gilt die Google-Mutter Alphabet nach dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA) als sogenannter Torwächter (Gatekeeper). Das bedeutet, dass Unternehmen wie Alphabet, Amazon oder Microsoft besondere Pflichten einhalten müssen, um einen fairen Wettbewerb auf digitalen Märkten sicherzustellen. Hintergrund ist die Befürchtung, dass große Plattform-Betreiber so mächtig geworden sind, dass sie ihre Marktposition zementieren könnten.
Neben der Strafzahlung verlangt die EU-Kommission von Google, seine Angebote anzupassen. In den Suchergebnissen müssten Drittanbieter-Dienste künftig fair und ohne Diskriminierung erscheinen. Die EU-Kommission begrüßte, dass Google Änderungen an der Darstellung seiner eigenen Dienste vorgeschlagen habe und diese bereits teste. Zudem sollen App-Entwickler technisch und vertraglich die Möglichkeit bekommen, bei Google Play Angebote auf anderen Internetseiten oder App-Stores zu bewerben. Für die erstmalige Akquise eines neuen Kunden darf Google zwar eine Gebühr verlangen, doch die Höhe und die Dauer des Abrechnungszeitraums waren bisher nicht mit den EU-Regeln vereinbar.
Umsetzungsfrist und mögliche weitere Strafen
Google hat nun 60 Tage Zeit, die Änderungen umzusetzen. Ansonsten drohen regelmäßige Strafen von bis zu fünf Prozent des weltweiten Umsatzes. Google kann sich gegen die Strafe vor Gericht wehren. In der Vergangenheit führten ähnliche Entscheidungen der EU-Kommission zu jahrelangen Gerichtsprozessen. Erst Anfang Juli bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) eine Rekord-Wettbewerbsstrafe von 4,1 Milliarden Euro aus dem Jahr 2018. Damals hatte Google Herstellern von Android-Smartphones und Mobilfunkanbietern illegale Beschränkungen auferlegt, um die Marktdominanz seiner Suchmaschine zu stärken.



