Laschet attackiert Richterin Brosius-Gersdorf in Leihmutter-Debatte
Laschet attackiert Richterin in Leihmutter-Debatte

Die Debatte um Leihmutterschaft in Deutschland erreicht eine neue Eskalationsstufe: Der ehemalige CDU-Kanzlerkandidat Armin Laschet hat sich in ungewöhnlich scharfer Form gegen die Verfassungsrichterin Frauke Brosius-Gersdorf gewandt, die sich für eine Legalisierung der Praxis ausgesprochen hatte. „Etwas Plumperes als diese Antwort von Frau Brosius-Gersdorf habe ich noch nicht gelesen“, schrieb Laschet auf der Plattform X und fügte hinzu: „Ein Segen, dass sie nicht im höchsten deutschen Gericht sitzt, das über die Werteordnung der Verfassung wacht.“

Hintergrund der Debatte: Spahn-Rücktritt als Auslöser

Die Diskussion wurde durch den Rücktritt von Jens Spahn (CDU) vom Vorsitz der Unionsfraktion im Bundestag neu entfacht. Spahn war nach parteiinterner Kritik zurückgetreten, nachdem er bekannt gegeben hatte, gemeinsam mit seinem Partner und mithilfe einer Leihmutter in den USA Vater geworden zu sein. Leihmutterschaft ist in Deutschland verboten, die CDU hatte das Verbot auf ihrem Parteitag im Frühjahr 2025 erneut bekräftigt.

Brosius-Gersdorf, die im vergangenen Jahr als Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht gescheitert war, hatte in einem Interview der Wochenzeitung „Die Zeit“ für die Legalisierung von Leihmutterschaft und Eizellspende plädiert. „Die Union spricht mit dem Verbot der Leihmutterschaft und übrigens auch der Eizellspende in Deutschland Frauen ihr Recht auf Selbstbestimmung ab“, sagte sie. Die Partei wolle einen paternalistischen Staat, der am besten wisse, was für Frauen gut sei. „Unser Grundgesetz ist aber eine freiheitliche Verfassung, die auf dem Menschenbild des selbstbestimmt und autonom handelnden Individuums beruht.“

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Laschets scharfe Kritik

Laschet reagierte umgehend auf die Aussagen der Richterin. In seinem Post auf X bezeichnete er Brosius-Gersdorfs Argumentation als „plump“ und stellte ihre Eignung für das höchste deutsche Gericht infrage. Er betonte, dass es parteiübergreifend differenzierte Stellungnahmen zur sogenannten „Miet-Mutterschaft“ gebe. Die Wahl von Brosius-Gersdorf zur Verfassungsrichterin war im vergangenen Jahr am Widerstand der Union gescheitert, nachdem sie bereits wegen ihrer Position zum Abtreibungsrecht angegriffen worden war.

Gesellschaftliche Spaltung: Umfrage zeigt Meinungsbild

Die deutsche Bevölkerung ist in der Frage der Leihmutterschaft gespalten. Eine repräsentative Umfrage des Instituts Insa für die „Bild“-Zeitung ergab, dass 39 Prozent der Befragten das Verbot für richtig halten, während 41 Prozent es ablehnen. Auffällig ist der hohe Anteil von 21 Prozent, die keine Angabe machten oder sich unsicher waren. Dies deutet auf eine große Verunsicherung in der Bevölkerung hin.

Der Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, Helmut Frister, plädierte hingegen für eine offene und sachliche Debatte. „Wenn man die Debatten nicht führt, wird das Problem latent immer bleiben“, sagte der Rechtswissenschaftler im Deutschlandfunk. „Man sollte diese Debatte führen, und man muss halt dann überlegen, welche Güter sich da gegenüberstehen.“ Frister verwies auf den Modernisierungsbedarf auch bei Fragen zur Eizell- und Embryonenspende.

Ausblick: Politische Fronten verhärtet

Die Auseinandersetzung zwischen Laschet und Brosius-Gersdorf zeigt, wie tief die Gräben in der Unionspartei und der deutschen Gesellschaft in dieser Frage sind. Während konservative Kräfte am Verbot festhalten, fordern liberale Stimmen eine Anpassung an die gesellschaftliche Realität und die Rechtsprechung anderer Länder. Die Debatte dürfte in den kommenden Wochen weiter an Fahrt gewinnen, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Landtagswahlen und die Positionierung der Parteien.

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