Die Berliner CDU hat für 15 Uhr zu einer spontanen Pressekonferenz mit Kai Wegner geladen. Tritt er zurück? Wenn ja – wie geht es dann weiter? Die Rechtslage ist klar: Ein Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters hätte weitreichende Folgen für die gesamte Landesregierung.
Was passiert bei einem Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters?
Laut Artikel 56 der Berliner Verfassung endet mit dem Rücktritt des Regierenden Bürgermeisters automatisch die Amtszeit der gesamten Landesregierung, also aller Senatorinnen und Senatoren. Der Regierende Bürgermeister und auf sein Ersuchen die übrigen Senatsmitglieder sind verpflichtet, die Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt ihrer Nachfolger fortzuführen. Kai Wegner wäre also nach dem Wortlaut der Verfassung verpflichtet, die Regierungsgeschäfte kommissarisch weiterzuführen.
Die Amtszeit des Regierenden Bürgermeisters ist nicht an die Wahlperiode gebunden
Die rechtswissenschaftliche Kommentierung zur Verfassung von Berlin ist ebenfalls eindeutig. Demnach ist die Amtszeit des Regierenden Bürgermeisters nicht an die Wahlperiode des Abgeordnetenhauses gebunden. Der Regierende Bürgermeister von Berlin bleibt im Amt, bis ein Nachfolger gewählt wurde. Bei einem Rücktritt muss er das Amt kommissarisch führen, bis ein Nachfolger vom Parlament gewählt ist. Die Amtszeit der Senatoren hängt aber an der Amtszeit des Senatschefs.
Stellvertreter: Stefan Evers und Franziska Giffey
Qua Verfassung gibt es zwei Stellvertreter: Stefan Evers (CDU) und Franziska Giffey (SPD) sind Bürgermeister von Berlin, sie wurden von Kai Wegner ernannt, um ihn zu vertreten. In der Geschäftsordnung des Senats heißt es: „Der Regierende Bürgermeister/Die Regierende Bürgermeisterin wird bei Abwesenheit oder sonstiger Verhinderung durch die Bürgermeisterin oder durch den Bürgermeister nach Maßgabe des Vertretungsplans vertreten.“ Sind auch sie abwesend oder verhindert, wird der Regierende Bürgermeister „durch das an Dienstjahren älteste Senatsmitglied, bei mehreren Senatsmitgliedern mit gleicher Dienstzeit durch das von diesen an Lebensjahren älteste Senatsmitglied vertreten“.
Was, wenn Wegner nicht mehr in Erscheinung treten will?
Aber was ist für den Fall, dass Wegner nicht mehr in Erscheinung treten soll, auch nicht als kommissarischer Regierungschef? Thorsten Ingo Schmidt, Professor für Öffentliches Recht an der Universität Potsdam, sagt, dass die Verfassung von Berlin den Fall nicht ausdrücklich regele. „Man könnte aber argumentieren, dass der Regierende Bürgermeister dauerhaft an der Führung der Amtsgeschäfte verhindert ist, wenn er wegen eines solchen Skandals zurücktritt“, sagt Schmidt. Dann werde der Regierende nach der Geschäftsordnung des Senats von seinem Vertreter vertreten. „Diese Vertretung als geschäftsführende Landesregierung geht dann bis zur Wahl eines neuen Regierenden Bürgermeisters, notfalls auch über die nächste Wahl hinaus“, sagt Schmidt.



