Gesundheits-Sparpaket beschlossen: Milliardenentlastung für Kassenpatienten
Gesundheits-Sparpaket: Milliardenentlastung für Kassenpatienten

Die schwarz-rote Koalition hat das sogenannte Beitragssatzstabilisierungsgesetz nach langem Ringen durch Bundestag und Bundesrat gebracht. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, das Ziel sei, die gesetzlichen Krankenkassen von stark steigenden Ausgaben zu entlasten und Millionen Versicherte vor höheren Beiträgen zu bewahren. Das Milliarden-Sparpaket sieht jedoch auch Einschnitte vor, die auf heftige Proteste der Branche stießen.

Warum ist das Sparpaket notwendig?

Die Leistungsausgaben der Krankenkassen stiegen im vergangenen Jahr auf rund 336 Milliarden Euro. Im ersten Quartal 2026 legten sie mit plus acht Prozent noch rasanter zu als erwartet. Ohne Gegensteuerung drohe ein „Systemkollaps“, warnte Warken. Die zentrale Stoßrichtung der Reform ist, dass die Ausgaben nur noch so stark steigen sollen wie die Einnahmen. Bezahlt werden soll künftig nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Grundlage waren Empfehlungen einer Expertenkommission vom März.

Wie hoch ist das Sparziel?

Das Sparziel für 2027 wurde von Warken auf 18,8 Milliarden Euro festgelegt. Der ursprüngliche Kabinettsentwurf deckte nur 16,3 Milliarden Euro ab, sodass eine Lücke von 2,5 Milliarden Euro geschlossen werden musste. Nach Angaben der Ministerin sei dies mit dem geänderten Entwurf gelungen – ob mit oder ohne Puffer, blieb zunächst unklar.

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Was kommt auf Patienten zu?

Warken betonte, es bleibe ein „ausgewogenes Paket“, das alle Beteiligten einbeziehe. Konkret müssen Versicherte mit folgenden Änderungen rechnen:

  • Höhere Zuzahlungen: Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von 5 bis 10 Euro für verschreibungspflichtige Medikamente steigen auf 7,50 bis 15 Euro. Eine jährliche Anpassung wurde gestrichen.
  • Homöopathie: Leistungen der Homöopathie werden nicht mehr von den Kassen übernommen.
  • Hautkrebsvorsorge: Die alle zwei Jahre mögliche Vorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden.
  • Zahnersatz: Die Festzuschüsse sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregeln bleiben bestehen.
  • Beitragsbemessungsgrenze: Für Gutverdiener wird die Grenze 2027 um 300 Euro auf dann 6.112,50 Euro angehoben.
  • Mitversicherung von Ehegatten: Die kostenlose Mitversicherung wird eingeschränkt, aber mit Ausnahmen für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren, Eltern behinderter Kinder, Erwerbsgeminderte, Rentner und Pflegende. Andere Partner zahlen ab 2028 einen Zuschlag von 2,5 Prozent.
  • Zweite ärztliche Meinung: Vor Operationen wie künstlichen Kniegelenken muss eine zweite Meinung eingeholt werden.
  • Teilkrankschreibung: Bei langwierigen Erkrankungen ist eine Teilkrankschreibung mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden möglich, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber zustimmen.

Weitere Sparmaßnahmen

Die Vergütungsanstiege für Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen entfallen Extra-Vergütungen. Für Apotheken und die Pharmaindustrie gelten verstärkte Rabattregelungen. Ein dynamischer Preisabschlag für Arzneimittel wurde gekippt, stattdessen kommt ein erhöhter fester Abschlag. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Kassen werden begrenzt. Zudem müssen Kassen Versicherte nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren, was die Verbraucherzentralen kritisieren, da dies das Sonderkündigungsrecht aushöhle.

Beitrag des Bundes

Der Bund erhöht seine Zuschüsse: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern fließen 2027 eine Milliarde Euro zusätzlich (statt 250 Millionen). Der reguläre Bundeszuschuss von 14,5 Milliarden Euro wird 2027 auf 13,15 Milliarden Euro gesenkt, statt auf 12,5 Milliarden.

Ausblick

Dank des Pakets gibt es früher Klarheit über die Finanzplanung. Ob Beitragsanhebungen vermieden werden können, bleibt abzuwarten. Die Opposition äußerte bereits Zweifel. Viele Kassen müssen weiterhin Rücklagen auf Mindestwerte auffüllen. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag liegt derzeit bei 3,1 Prozent, der allgemeine Beitragssatz bei 14,6 Prozent. Union und SPD kündigten zudem an, die psychotherapeutische Versorgung nach der Sommerpause zu regeln.

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