Die Auslieferung der Neonazi-Anhängerin Marla Svenja Liebich nach Deutschland bleibt weiter ungewiss. Das Landgericht im tschechischen Pilsen vertagte die Entscheidung am ersten Verhandlungstag nach zwei Stunden ohne Angabe von Gründen auf den 1. Juni. Die verurteilte Rechtsextremistin hatte zuvor erklärt, sie befürchte, in einem deutschen Gefängnis getötet zu werden.
Hintergrund des Falls
Liebich war im Juli 2023, damals noch mit dem Vornamen Sven, vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Sie trat die Haft jedoch nicht an, sondern floh. Nach monatelanger europaweiter Fahndung wurde sie Anfang April dieses Jahres von tschechischen Beamten festgenommen. Medienberichten zufolge trug sie bei der Festnahme einen kahlgeschorenen Kopf und Männerkleidung.
Prozessverlauf in Pilsen
Das Gericht schloss die Beweisaufnahme bereits am ersten Verhandlungstag ab. Liebichs Verteidigerin hielt eine Abschlussrede. Ursprünglich wollte sich die Rechtsextremistin von dem Juristen und Politiker Martin Kohlmann vertreten lassen. Kohlmann hat jedoch in Tschechien keine Zulassung und wurde nach mehrfacher Störung der Verhandlung des Saals verwiesen. Daraufhin wurde Liebich eine Pflichtverteidigerin zugewiesen. Die Verhandlung fand auf Tschechisch statt, wobei Liebich eine Dolmetscherin zur Seite stand.
Die 55-Jährige lehnte vor Gericht erneut eine Zustimmung zur Auslieferung ab. „Das kann ich nicht, weil ich im Gefängnis getötet würde“, sagte sie. Sie befürchte, in ein deutsches Männergefängnis gebracht zu werden, was aus ihrer Sicht menschenverachtend und diskriminierend sei. Zudem beklagte sie sich über die Haftbedingungen in Tschechien und behauptete, psychisch gefoltert zu werden.
Position der deutschen Behörden
Die Staatsanwaltschaft Halle, die den Auslieferungsantrag gestellt hat, zeigt sich weiterhin zuversichtlich. Oberstaatsanwalt Dennis Cernota erklärte: „Das ist ein geübtes System zwischen europäischen Ländern. Das klappt in der Regel recht reibungslos.“ Das Gericht prüfe unter anderem, ob Polizei und Staatsanwaltschaft in den vergangenen Monaten korrekt gehandelt haben.
Mögliche Unterbringung in Deutschland
Im Falle einer Auslieferung wird Liebich voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt für Frauen in Chemnitz gebracht. Dort könnte über die Art der Unterbringung entschieden werden. Maßgeblich ist zunächst das offiziell eingetragene Geschlecht. Nach der Verurteilung 2023 hatte Liebich ihren Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern lassen und den Namen von Sven in Marla Svenja geändert. Kritiker sehen darin einen Missbrauch des Selbstbestimmungsgesetzes.
Vor dem tschechischen Gericht erschien Liebich mit Bart, Brille, geschminkt und in einem Oberteil mit Leopardenmuster. Dieses Auftreten könnte Einfluss darauf haben, wie sie in Deutschland die Haft verbüßen muss. Der Anstaltsleiter in Chemnitz könnte entscheiden, ob sie tatsächlich im Frauengefängnis untergebracht wird oder ob eine Gefahr für andere Insassinnen besteht.
Offene Fragen
Zudem könnte eine Entscheidung des Amtsgerichts Halle ausstehen, das im März angekündigt hatte, über die Rückgängigmachung der Namens- und Geschlechtsänderung zu befinden. Der Saalekreis hatte bereits im Dezember 2025 rechtliche Schritte eingeleitet. Ein Gerichtssprecher in Halle erklärte, dass die Entscheidung möglicherweise erst nach Liebichs Ankunft in Deutschland getroffen wird, um ihr Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Bis dahin bleibt Liebich in vorläufiger Auslieferungshaft in Tschechien.



