Tötung auf Verlangen: 42-Jähriger zu knapp drei Jahren Haft verurteilt
Tötung auf Verlangen: 42-Jähriger zu Haft verurteilt

Urteil im Berliner Prozess um Tötung auf Verlangen

Das Landgericht Berlin hat einen 42-jährigen Mann wegen Tötung auf Verlangen zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Der Angeklagte hatte im Mai 2020 eine 35-jährige Frau in ihrer Wohnung in Berlin-Treptow auf deren Wunsch hin getötet.

Hintergrund der Tat

Die Frau litt seit Jahren unter psychischen Erkrankungen und hatte zahlreiche Therapien durchlaufen. Nach Überzeugung des Gerichts äußerte sie gegenüber dem Angeklagten ihren Sterbewunsch, dem dieser nicht entgegentrat. Gemeinsam fertigten sie ein Video an, in dem die Frau ihren Wunsch bekräftigte. Der Vorsitzende Richter Martin Lubig betonte, dass die Ernsthaftigkeit des Sterbewunsches zwar gegeben war, der Rechtsstaat jedoch nicht dulde, dass eine 35-Jährige auf diese Weise getötet werde.

Details der Tat und Ermittlungen

Der Angeklagte nahm die Frau in einen Unterarmgriff und erwürgte sie. Die Polizei entdeckte die Leiche knapp eine Woche später, nachdem die Sozialbetreuerin Alarm geschlagen hatte. In der Wohnung fanden die Beamten einen Abschiedsbrief und Medikamente, was zunächst auf einen Suizid hindeutete. Erst ein anonymer Hinweis rund vier Jahre nach der Tat führte zu neuen Ermittlungen.

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Motiv und Urteil

Das Gericht sah den Sterbewunsch der Frau als handlungsleitendes Motiv, stellte jedoch auch ein gewisses Interesse des Angeklagten am Miterleben des Todes fest. So hatte er einer Bekannten Jahre später emotionslos von der Faszination des Erlebnisses berichtet. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gefordert, der Verteidiger plädierte auf Bewährung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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