Das Oberlandesgericht München hat die aus Oberfranken stammende Lydia G. wegen ihrer Beteiligung an der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) in Syrien zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Die konvertierte Muslimin wurde zudem für schuldig befunden, ihre Fürsorge- und Erziehungspflichten gegenüber ihren drei Kindern verletzt zu haben, da sie mit ihnen nach Syrien reiste und sie damit erheblichen Gefahren aussetzte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft können Revision einlegen.
Unterstützung des IS durch Haushaltsführung und Kindererziehung
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Lydia G. den IS unter anderem dadurch unterstützte, dass sie „ihre kämpfenden Ehemänner durch Führung des Haushalts unterstützte und ihre Kinder im Sinne der Ideologie des IS – die sie selbst leidenschaftlich teilte – erzog“. Die Angeklagte hatte dies im Verfahren bestritten und sich als „maximal verblendetes“ Opfer der IS-Propaganda bezeichnet. Sie könne ihre damalige Radikalisierung nicht mehr nachvollziehen und wolle sich ausdrücklich davon distanzieren.
Strafmildernde Umstände
Das Gericht berücksichtigte bei der Strafzumessung ihr Geständnis sowie die Tatsache, dass sie zuvor nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte hingegen betont, dass Lydia G. den bewaffneten Dschihad als legitimes Mittel zur Durchsetzung ultrakonservativer islamistischer Interessen ansehe und die Werte der freiheitlich demokratischen Grundordnung ablehne.
Von der Jugendliebe zum IS
Lydia G., heute 38 Jahre alt, lernte im Jahr 2003 im Urlaub den damals 19-jährigen Tunesier Mouadh kennen. Das Paar heiratete 2008 und lebte zunächst in der Nähe von Bamberg. „Mo war meine große Liebe“, sagte sie im Prozess. Ende September 2014 reiste die Frau aus Strullendorf im Landkreis Bamberg mit ihren drei Kindern über die Türkei in das syrische Bürgerkriegsgebiet. Sie folgte damit ihrem Ehemann, der bereits vorausgereist war, um für den IS zu kämpfen.
Zwei Ehemänner im Krieg verloren
Im Jahr 2015 kam Mouadh bei einem Selbstmordattentat mit einer Autobombe ums Leben. Nur wenige Monate später heiratete Lydia G. erneut und wurde Zweitfrau eines weiteren IS-Mitglieds. 2017 brachte sie einen weiteren Sohn zur Welt. 2018 starb auch ihr zweiter Ehemann bei einem Bombenangriff auf die Wohnung. Nach einem Aufenthalt in einem Flüchtlingscamp kehrte sie im Mai 2025 nach Deutschland zurück und wurde kurz darauf festgenommen.
Das Verfahren wirft ein Schlaglicht auf die Gefahren, denen Kinder in Kriegsgebieten ausgesetzt sind, und auf die rechtlichen Konsequenzen für Eltern, die sie bewusst in solche Situationen bringen. Der Fall zeigt auch die anhaltende Herausforderung im Umgang mit IS-Heimkehrern und deren Radikalisierung.



