Grüne stimmen für Parteiumbau: Weniger Basisdemokratie, mehr Professionalisierung
Grüne stimmen für Parteiumbau: Weniger Basisdemokratie

Die Grünen haben ihre Parteistruktur grundlegend reformiert. Bei einer Urwahl mit rund 35 Prozent Beteiligung stimmten die Mitglieder allen 17 vorgeschlagenen Satzungsänderungen zu, davon 15 mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen. Das gab Grünen-Geschäftsführerin Pegah Edalatian am Mittwoch in Berlin bekannt. Die Reform zielt darauf ab, die Partei im Wettbewerb schlagkräftiger zu machen: mehr Geschwindigkeit, Professionalisierung und weniger Selbstbeschäftigung.

Überraschender Ausgang der Urwahl

Die Zustimmung kam überraschend. In der Parteispitze hatte sich im Laufe der dreiwöchigen Abstimmung Skepsis breitgemacht, dass einige Punkte scheitern könnten. Die basisdemokratischen Strukturen sind bei den Grünen tief verwurzelt und Teil des Gründungsmythos. Bereits Robert Habeck und Annalena Baerbock waren mit ähnlichen Plänen in ihrer Zeit als Parteichefs gescheitert. Die Wahlbeteiligung lag mit rund 35 Prozent deutlich über den erwarteten zehn bis 20 Prozent.

Neuer Parteirat als Präsidiumsersatz

Kern der Reform ist die Neugestaltung des Parteirats. Bislang wurde er vom großen Parteitag gewählt, sodass auch einfache Basismitglieder vertreten waren. Künftig wählt der Länderrat (der kleine Parteitag) den Parteirat, der aus zehn bis 14 Personen bestehen soll. Dadurch steigt die Dichte an Funktionsträgern: Spitzenvertreter wie Baden-Württembergs Ministerpräsident Cem Özdemir oder Nordrhein-Westfalens Vizeministerpräsidentin Mona Neubaur dürften künftig automatisch vertreten sein. Auch die Vorsitzenden der Bundestags- und Europafraktion, zwei Bundesratsmitglieder sowie Bürgermeister und Landräte sollen dem Gremium angehören.

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Generalsekretär: Neue Bezeichnung, gleiche Wahl

Die Position des Politischen Geschäftsführers wird in Generalsekretär umbenannt, um für Wähler verständlicher zu sein. Inhaltlich ändert sich nichts: Der Generalsekretär wird weiterhin vom Parteitag gewählt, nicht vom Vorstand. Die Basis sollte nicht das Gefühl bekommen, ihre Kompetenzen würden beschnitten.

Dritter Mandatsträger im Vorstand – aber nicht aus dem Bundestag

Das Prinzip der Trennung von Amt und Mandat wird gelockert: Künftig darf ein dritter Mandatsträger im sechsköpfigen Bundesvorstand sitzen – allerdings nur aus dem Europaparlament oder einem Landesparlament, nicht aus dem Bundestag. Diese Klausel geht auf den linken Flügel und insbesondere auf Parteivize Sven Giegold zurück, der so die Breite der Partei im Vorstand wahren will.

Die Neuregelung könnte die Personaldebatten im Vorfeld des Parteitags im Dezember beeinflussen. Es wird erwartet, dass die Vorsitzenden Franziska Brantner und Felix Banaszak weitermachen. Unklar ist, ob Geschäftsführerin Edalatian erneut kandidiert. Der Name Andreas Audretsch als möglicher Generalsekretär ist vom Tisch, da er im Vorstand der Bundestagsfraktion sitzt und sein Mandat nicht aufgeben wird. Damit entfällt ein potenzieller Machtkampf im linken Flügel.

Schluss mit der Antragsflut auf Parteitagen

Bislang konnten Anträge mit 50 Unterstützern eingebracht werden, was zu Hunderten oder Tausenden Anträgen pro Parteitag führte. Die Hürde wird nun auf 0,05 Prozent der Mitglieder angehoben – aktuell rund 95 Personen. Einzelne Ortsverbände sind nicht mehr antragsberechtigt. Der Parteitag kann künftig eine Höchstzahl an Anträgen pro Gremium oder Mitglied festlegen. Zudem müssen die Hälfte der Unterstützer eines Antrags Frauen sein, da bisher vor allem Männer viele Anträge stellten.

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