Der Koalitionsausschuss hat sich auf die Umsetzung aller 33 Empfehlungen der Rentenkommission geeinigt. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erklärte am Donnerstagmorgen im Garten des Kanzleramtes, die Regierung werde sämtliche Vorschläge der Kommission umsetzen. „Wir wollen bis Ende des Jahres ein Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen haben“, so der Kanzler. Die Rentenreform gilt als eines der zentralen Projekte der Bundesregierung.
Einigkeit im Koalitionsausschuss
Das Thema Rente habe den Teilnehmern aus den Regierungsparteien offenbar am wenigsten Schwierigkeiten bereitet. Einen größeren Konflikt über einzelne Punkte des Berichts habe es nicht gegeben. In dem Beschlusspapier des Koalitionsgipfels zu den Reformen ist der Punkt zur Rente dementsprechend kurz gefasst. „Die Alterssicherungskommission hat sich mit großem Sachverstand einem der schwierigsten Reformprojekte unserer Zeit gewidmet und herausragende Arbeit geleistet“, heißt es dort. Der Bericht sei „wegweisend für unseren Sozialstaat, für den Wirtschaftsstandort Deutschland aber vor allem für die Gesellschaft insgesamt“.
Zeitplan für die Rentenreform
Die Koalition kündigte an, die Renten-Reform bis Ende 2026 im Deutschen Bundestag zu verabschieden. Dies entspricht der Ankündigung von Bundeskanzler Merz, der ein zügiges Gesetzgebungsverfahren versprach. Die Rentenkommission hatte zuvor 33 Empfehlungen vorgelegt, die nun vollständig umgesetzt werden sollen. Details zu den einzelnen Maßnahmen wurden zunächst nicht genannt.
Bedeutung für den Sozialstaat
Die Reform gilt als wegweisend für die Zukunft der Alterssicherung in Deutschland. Die Kommission hatte unter anderem Vorschläge zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung erarbeitet. Die Bundesregierung betont, dass die Umsetzung der Empfehlungen den Sozialstaat langfristig sichern und den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken solle.



