Ungarn: Magyar will Mandate im Parlament auf zwölf Jahre begrenzen
Ungarn: Mandatsbegrenzung auf zwölf Jahre geplant

Ungarns Ministerpräsident Péter Magyar hat eine Verfassungsänderung angekündigt, die die Mandatszeit von Parlamentsabgeordneten auf maximal zwölf Jahre begrenzen soll. Die Neuregelung ist Teil eines Pakets, das er ins Parlament eingebracht hat. Bereits Mitte Juni hatte Magyars bürgerliche Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt.

Details der geplanten Mandatsbegrenzung

Die Befristung der Abgeordnetentätigkeit auf zwölf Jahre hatte Magyar bereits vor zwei Wochen angekündigt. Anders als die Begrenzung der Amtszeit des Ministerpräsidenten war dies nicht Teil seiner Wahlversprechen. Sie wurde von Teilen der Öffentlichkeit kritisch aufgenommen. Magyar sagte dagegen, es habe auch starken Zuspruch gegeben. Zehntausende hätten online Anmerkungen, Kommentare und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Die Befristung der Abgeordnetentätigkeit trete mit der nächsten Parlamentswahl in Kraft, die turnusmäßig 2030 ansteht, fügte Magyar hinzu. Das derzeitige Parlament ist davon nicht betroffen. Allerdings würde die neue Regelung den heute 63-jährigen Orbán in vier Jahren daran hindern, für das Parlament zu kandidieren. Er war von 1990 bis jetzt ununterbrochen Abgeordneter. Das Mandat, das er bei der Wahl im April als Spitzenkandidat seiner Fidesz-Partei gewann, trat er jedoch nicht an.

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Hintergrund: Magyars Reformpaket

Die geplante Mandatsbegrenzung ist Teil eines umfassenden Verfassungspakets, das das Parlament in den kommenden Wochen beschließen könnte. Dieses sieht auch die Absetzung des noch von Orbán eingesetzten Staatspräsidenten Tamas Sulyok vor. Alters- und Mandatsbegrenzungen für Verfassungsrichter und Richter des Obersten Gerichts sollen außerdem dazu führen, dass diese Gremien verjüngt und versachlicht werden können. Sie sind derzeit mit Orbán-Loyalisten vollgepackt.

Bereits Mitte Juni hatte Magyars Tisza-Partei mit ihrer Zweidrittelmehrheit im Parlament eine Verfassungsänderung beschlossen, die die Amtszeit des Ministerpräsidenten auf acht Jahre begrenzt. Sie verhindert etwa, dass der im April abgewählte Rechtspopulist Viktor Orbán erneut Regierungschef werden kann. Er hatte von 1998 bis 2002 und von 2010 bis zu seiner Abwahl regiert. Aber auch Magyar kann demnach höchstens ein Mal wiedergewählt werden.

Reaktionen und Auswirkungen

Die Ankündigung der Mandatsbegrenzung stieß auf gemischte Reaktionen. Während Magyar von starkem Zuspruch sprach, gab es auch Kritik. Die Regelung würde Orbán, der seit 1990 ununterbrochen Abgeordneter ist, an einer erneuten Kandidatur hindern. Orbán hatte sein Mandat nach der Wahl im April nicht angetreten. Das Verfassungspaket zielt darauf ab, die politische Landschaft Ungarns nachhaltig zu verändern und die Macht der alten Eliten zu brechen.

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