Kindergeld ohne Antrag: Bundestag stimmt über automatische Auszahlung ab
Kindergeld ohne Antrag: Bundestag stimmt ab

Der Bundestag stimmt an diesem Donnerstag über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung ab, der das Kindergeld künftig ohne gesonderten Antrag auszahlen soll. Die Neuregelung sieht eine schrittweise Einführung vor, beginnend mit Geburten ab dem zweiten Kind. Die Bundesregierung verspricht einen „echten Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern. Der Gesetzentwurf beschreibt die Maßnahme als spürbare Entlastung in der sensiblen Phase rund um Geburt und Familiengründung. Ziel ist es, Bürokratie abzubauen und die Digitalisierung der Verwaltung voranzutreiben. Auch der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Hintergrund: Bisheriges Verfahren und Kritik

Bislang müssen Eltern Kindergeld aktiv beantragen – entweder schriftlich oder elektronisch bei der Familienkasse. Nach der Geburt melden Standesamt oder Krankenhaus das Kind an, woraufhin es eine Steuer-ID erhält. Diese ID wird für den Antrag benötigt. Kritiker des bisherigen Systems bemängeln, dass die Beantragung gerade kurz nach der Geburt zu aufwendig sei. „In dieser Zeit habe man doch ganz andere Dinge im Kopf“, argumentieren sie. Zudem seien die Formulare kompliziert, sodass viele Anträge zu spät gestellt würden. Die von der Bundesregierung eingesetzte Sozialstaatskommission hatte daher empfohlen, Kindergeld künftig ohne vorherige Antragstellung auszuzahlen. „So sparen die Bürgerinnen und Bürger Zeit und Aufwand“, hieß es.

Geplante Umsetzung: Automatische Auszahlung ab 2027

Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die automatische Auszahlung erfolgt in zwei Stufen. In der ersten Stufe sollen Geburten ab dem zweiten Kind erfasst werden, da die Familienkasse bereits bekannte Daten von erstgeborenen Kindern nutzen kann. Die tatsächlichen ersten Auszahlungen des antraglosen Kindergeldes sollen im Laufe des Jahres 2027 erfolgen. Nach Angaben des Finanzministeriums soll die erste Stufe voraussichtlich im März 2027 greifen. In der zweiten Stufe wird das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausgeweitet – voraussichtlich ab November 2027. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland lebt und mindestens ein Elternteil in Deutschland arbeitet.

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Technische Umsetzung: Once-Only-Prinzip

Wenn ein Neugeborenes angemeldet wird, informiert das Standesamt künftig wie bisher das Bundeszentralamt für Steuern. Dieses leitet die Information dann selbstständig an die Familienkasse weiter. Voraussetzung für die automatische Zahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Familien, die damit nicht einverstanden sind, können widersprechen. Die Kontoverbindung kann bereits jetzt über das Steuerportal Elster gemeldet werden. Mit der Änderung wird das sogenannte Once-Only-Prinzip umgesetzt: Daten müssen gegenüber der Verwaltung nur einmal angegeben werden. Das Finanzministerium verspricht sich davon erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern.

Aktuelle Kindergeldhöhe und geplante Erhöhung

Derzeit beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen. Es wird an die Person ausgezahlt, die das Kind regelmäßig versorgt – in drei von vier Fällen laut Finanzministerium auf das Konto der Mutter. Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Die schwarz-rote Koalition hat angekündigt, das Kindergeld in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 zu erhöhen, wie es in einem Papier des Finanzministeriums zu den Ergebnissen des Koalitionsausschusses hieß.

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