Reform von Paragraf 188: Besonderer Schutz für Spitzenpolitiker bei Beleidigungen soll fallen
Die Justizministerkonferenz hat einen Beschluss zur Reform von Paragraf 188 des Strafgesetzbuchs gefasst, in dem die Beleidigung von Politikern geregelt ist. Die Sonderregelung für Spitzenpolitiker soll abgeschafft werden, während Kommunalpolitiker weiterhin besonders geschützt werden sollen.
„Spitzenpolitiker können und müssen eine harte Auseinandersetzung aushalten“, sagt der baden-württembergische Justizminister Moritz Oppelt (CDU). Sie bräuchten die automatische Strafverfolgung nicht, die der Paragraf bislang vorsehe. Anders sei es bei Kommunalpolitikern, betont die sächsische Justizministerin Constanze Geiert (CDU): „Sie engagieren sich ehrenamtlich oder neben ihrem Beruf für das Gemeinwesen und sind häufig unmittelbaren Anfeindungen ausgesetzt.“ Deshalb verdienten sie einen besonderen Schutz vor Hass und Hetze.
In einer gemeinsamen Mitteilung der Justizminister heißt es, der Anwendungsbereich der Politikerbeleidigung solle auf kommunale Amts- und Mandatsträger beschränkt werden. Der Beschluss geht auf einen gemeinsamen Vorschlag der Justizminister aus Sachsen und Baden-Württemberg zurück. Die Justizminister tagen seit Donnerstag in Hamburg. Die Konferenz kann selbst keine Reformen beschließen; es handelt sich um eine Aufforderung an den Bundesgesetzgeber.
Hintergrund: Strafbefehl wegen „Lügenfritz“
Zuvor hatten aktuelle Justizentscheidungen eine Debatte über Beleidigungen von Politikern ausgelöst. So hatte das Amtsgericht Öhringen bei Heilbronn im März wegen der Bezeichnung von Kanzler Friedrich Merz (CDU) als „Lügenfritz“ einen Strafbefehl erlassen und eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen gegen einen Facebook-Nutzer verhängt. Unionspolitiker sprachen sich daraufhin dafür aus, den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs zu streichen.
Paragraf 188 soll Politiker in besonderer Weise vor Beleidigungen, Verleumdung und übler Nachrede schützen. Wer einen Politiker beleidigt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe erhalten. Vor allem kann die Staatsanwaltschaft dann prinzipiell auch ohne Strafantrag des Beleidigten ermitteln. Die aktuelle Fassung gilt seit April 2021, als die gesetzlichen Regeln zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität verschärft wurden.
Umfrage: Mehrheit für Beibehaltung
Die meisten Deutschen wollen einer Umfrage zufolge den Straftatbestand der Politikerbeleidigung beibehalten. In einer Forsa-Umfrage für RTL und den „Stern“ sprechen sich 58 Prozent für den Erhalt des Paragrafen aus, 38 Prozent wollen ihn abschaffen. Allein Anhänger der AfD sind mehrheitlich für eine Abschaffung des Gesetzes. Anhänger von Union, SPD, Linken und Grünen sind überwiegend dafür, dass es weiter Bestand hat.
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