Der Bundestag hat eine umfangreiche Überarbeitung des Heizungsgesetzes beschlossen. Für die Novelle stimmten am Freitag, dem letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause, in namentlicher Abstimmung 322 Abgeordnete. 272 Parlamentarier votierten dagegen. Zuvor hatten die Regierungsfraktionen von Union und SPD Zustimmung signalisiert. Die Oppositionsparteien AfD, Grüne und Linke wollten dagegen stimmen.
Kernpunkte der Novelle
Die Koalition will mit der Überarbeitung des Gesetzes die Pflicht streichen, dass neue Heizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent an erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Kritiker sehen darin eine Aufweichung des Klimaschutzes. Die Regierung will Hauseigentümern eine größere Wahlfreiheit lassen. Der Weiterbetrieb und Neueinbau von Öl- und Gasheizungen soll langfristig möglich bleiben. Allerdings müssen Brennstoffe für Heizungen ab 2045 komplett klimaneutral sein.
Schrittweise Umstellung auf klimaneutrale Brennstoffe
Dafür sollen ab 2029 neu eingebaute Gas- und Ölheizungen schrittweise klimaneutraler betrieben werden. Sie müssen dann einen Anteil von Biomethan oder Bioöl beimischen, der zunächst von zehn Prozent bis 2040 auf 60 Prozent steigen soll. Die sogenannte Bio-Treppe ist aber umstritten. Bisher sind klimafreundliche Gase und Öle nicht ausreichend vorhanden und auch teuer. Vermieter sollen beim Einbau fossiler Heizungen hälftig an den CO₂-Kosten, Netzentgelten sowie den Kosten für den Bio-Anteil beteiligt werden.
Neues Förderkonzept beschlossen
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte am Mittwoch ein neues Förderkonzept für den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen beschlossen, das umgehend wirksam wird. Das Konzept sieht Einsparungen vor, staffelt die Zuschüsse aber zugleich stärker nach sozialen Kriterien. Stärker gefördert werden selbstnutzende Eigentümer mit einem Haushaltseinkommen von bis zu 30.000 Euro. Trotz der Einsparungen sind bis 2030 gut 44 Milliarden Euro für die Förderung von mehr Energieeffizienz in Gebäuden vorgesehen.
Widerstand aus den Bundesländern erwartet
Widerstand gegen das Gebäudemodernisierungsgesetz, wie es offiziell heißt, dürfte es aus den Bundesländern geben, auch wenn es nicht zustimmungspflichtig ist. Der Bundesrat hatte sich bereits im Juni kritisch geäußert und Änderungsvorschläge gemacht. Einige Länder wollen schon vor 2045 klimaneutral werden. Aus diesem Grund will die Länderkammer eine Öffnungsklausel, die es ermöglicht, auf Länderebene Vorschriften zu erlassen, die den bisherigen Vorgaben des Heizungsgesetzes entsprechen. Laut Bundesrat werden die Länder noch beraten, ob sie das Gesetz passieren lassen oder den Vermittlungsausschuss einschalten.



