Der Bundesrat hat das von der Bundesregierung vorgelegte Gesundheits-Sparpaket passieren lassen. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit kann das Gesetz nun in Kraft treten.
Keine Mehrheit für Vermittlungsausschuss
Der Antrag auf Anrufung des Vermittlungsausschusses wurde von den Ländern abgelehnt. Dies bedeutet, dass das Sparpaket ohne weitere Änderungen verabschiedet wird. Die genauen Einsparungen und Maßnahmen sind Teil des Pakets, das darauf abzielt, die Ausgaben im Gesundheitswesen zu reduzieren.
Hintergrund des Sparpakets
Die Bundesregierung hatte das Paket auf den Weg gebracht, um die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren. Es sieht unter anderem Kürzungen bei bestimmten Leistungen und eine Erhöhung der Eigenanteile vor. Kritiker befürchten negative Auswirkungen auf die Versorgung der Patienten.



