Bundesverfassungsgericht prüft Gesetzgebungsprozess: War das Heizungsgesetz zu schnell?
Karlsruhe prüft: War das Heizungsgesetz zu schnell?

Bundesverfassungsgericht prüft Gesetzgebungsprozess: War das Heizungsgesetz zu schnell?

Kaum ein anderes Vorhaben der Ampel-Regierung löste so hitzige Diskussionen aus wie das sogenannte Heizungsgesetz. Während die aktuelle schwarz-rote Koalition Kernpunkte der umstrittenen Neuregelung bereits wieder abschafft, steht in Karlsruhe der parlamentarische Prozess hinter dem Gesetz erneut auf dem Prüfstand. Das Bundesverfassungsgericht verhandelte am Donnerstag die Klage des ehemaligen Unionsabgeordneten Thomas Heilmann, der die Verabschiedung des Gesetzes im Sommer 2023 mit Hilfe der Verfassungsrichter zunächst ausbremste.

Was ist das Heizungsgesetz?

Die Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), oft als Heizungsgesetz bezeichnet, zielte darauf ab, durch einen schrittweisen Austausch von Öl- und Gasheizungen das Heizen in Deutschland klimafreundlicher zu machen. Im Kern sah sie vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll, allerdings mit umfassenden Übergangsregeln. Das Gesetz ist seit Anfang 2024 in Kraft, doch die aktuelle Regierung plant bereits eine grundlegende Reform, die diese Pflicht wieder abschaffen würde.

Kritik am Gesetzgebungsverfahren

Der ehemalige CDU-Abgeordnete Heilmann sieht sich durch das überhastete Gesetzgebungsverfahren 2023 in seinen Rechten als Parlamentarier verletzt. „Es geht nicht um mich alleine, sondern um das Recht aller Abgeordneten auf ausreichende Beratungszeit“, sagte er in Karlsruhe. Er kritisiert, dass sich eine Praxis eingeschlichen habe, bei der Abgeordnete teils am Vorabend einer abschließenden Beratung noch auf hunderten Seiten umfangreiche Änderungen vorgelegt bekämen. „Da haben Sie kaum Zeit, es zu lesen, geschweige denn zu verstehen“, so Heilmann. Das Gebäudeenergiegesetz sei laut ihm ein „extremer Fall von vielen“.

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Ablauf des Verfahrens

Das Gesetzgebungsverfahren war von Ungewöhnlichkeiten geprägt:

  • Zunächst beschloss das Ampel-Kabinett einen Gesetzesentwurf.
  • Noch vor der ersten Lesung im Bundestag vereinbarten die Koalitionäre weitere Änderungen in teils vage formulierten „Leitplanken“.
  • Eine erste Expertenanhörung fand zu einem bereits veralteten Entwurf statt.
  • Am 7. Juli 2023 sollte das Gesetz unmittelbar vor der Sommerpause beschlossen werden, wobei die Koalitionsfraktionen wenige Tage zuvor einen Änderungsantrag vorlegten.
  • Kompromisse zwischen Grünen und FDP kamen erst in letzter Sekunde zustande.

Heilmann stellte daraufhin beim Bundesverfassungsgericht einen Antrag auf einstweilige Anordnung – mit Erfolg. Das Gericht stoppte die zweite und dritte Lesung vor der Sommerpause. Rund zwei Monate später wurde das Heizungsgesetz dann am 8. September vom Bundestag beschlossen und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.

Fragen des Verfassungsgerichts

Die Vorsitzende Richterin des Zweiten Senats, Ann-Katrin Kaufhold, formulierte die Kernfragen der Verhandlung: „Wann wird aus einem 'schnellen' ein 'zu schnelles' Gesetzgebungsverfahren?“ und „Gibt es ein verfassungsrechtliches 'Tempolimit' für die Beratung von Gesetzentwürfen?“ Sie betonte, dass Abgeordnete nur sinnvoll beraten und abstimmen könnten, wenn sie die Möglichkeit hätten, sich über den Inhalt zu informieren. Gleichzeitig verwies sie auf den weiten Gestaltungsspielraum des Parlaments in Verfahrensfragen.

Positionen der Beteiligten

Kläger Heilmann hält es für sinnvoll, wenn das Bundesverfassungsgericht Standards zu den parlamentarischen Abläufen konkretisiert. „Verlässliche Rahmenbedingungen zu schaffen, würde nicht nur die Qualität der Gesetzgebung für die Zukunft absichern, sondern auch das Herz unserer Demokratie nachhaltig stärken“, argumentiert er. Dem Parlament falle es aus seiner Sicht oft schwer, sich selbst auf solche Standards zu einigen, daher seien Impulse aus Karlsruhe wichtig.

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Der Grünen-Abgeordnete Helge Limburg, der als Vertreter des Deutschen Bundestags vor Gericht sprach, räumte ein, dass er selbst oft mit schneller Gesetzgebung hadere. Doch ob dies ausreiche, um einen Verfassungsverstoß festzustellen, sei fraglich. Zu entscheiden, welches Gesetz komplexer als ein anderes sei, entziehe sich seiner Meinung nach „einer Verrechtlichung“. Er bat das Gericht, keine „zu enge Ordnung für das Gesetzgebungsverfahren aus dem Grundgesetz abzuleiten“.

Aktuelle Entwicklungen

Während in Karlsruhe über den Gesetzgebungsprozess verhandelt wird, plant die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung bereits eine grundlegende Reform des Gebäudeenergiegesetzes. Nach ihrem Willen sollen Immobilienbesitzer weiter Öl- und Gasheizungen einbauen dürfen, und die 65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien entfällt. Diese Eckpunkte wurden erst kürzlich von Union und SPD in Berlin vorgestellt, was zeigt, wie dynamisch die politische Debatte um das Heizungsgesetz weiterhin ist.

Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts wird voraussichtlich erst in einigen Monaten fallen. Die Entscheidung könnte nicht nur über die Rechtmäßigkeit des Heizungsgesetzes befinden, sondern auch grundsätzliche Maßstäbe für künftige Gesetzgebungsverfahren setzen.