Brandenburger AfD-Abgeordneter muss für umstrittenes Wahlplakat zahlen
Ein Wahlplakat im Brandenburger Landtagswahlkampf hat zu einem juristischen Nachspiel geführt. Das Landgericht Frankfurt (Oder) hat den AfD-Landtagsabgeordneten Wilko Möller wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verurteilt. Die Richter erkannten in der Darstellung auf dem Plakat eine unzulässige Nähe zum Hitlergruß und sprachen eine Geldstrafe von 11.600 Euro aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Umstrittene Geste über Kindern
Das im Wahlkampf in Frankfurt an der Oder aufgehängte Plakat zeigte einen blonden Mann und eine blonde Frau, die mit schräg nach oben gerichteten Armen ein Dach über drei auf einem Sofa sitzenden Kindern bildeten. Darüber stand der Slogan „Wir schützen eure Kinder“. Die Staatsanwaltschaft sah in der Armhaltung mit einem Winkel von etwa 45 Grad eine verfassungsfeindliche Symbolik und leitete Ermittlungen ein.
Die Verteidigung von Möller argumentierte hingegen, die Haltung ähnele keinem Hitlergruß und die abgebildeten Personen würden niemanden grüßen. Ein mitangeklagter Werbegrafiker, dem vorgeworfen wurde, das Bild extra gespiegelt zu haben, um den rechten Arm des Mannes betont darzustellen, wurde vom Gericht freigesprochen.
Gescheiterter Immunitätsantrag
Bereits vor dem Verfahren hatte die AfD versucht, einen Stopp zu erreichen und forderte Immunität für ihren Abgeordneten Möller. Der Brandenburger Landtag lehnte diesen Antrag jedoch mehrheitlich ab. Hans-Christoph Berndt, AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag, kritisierte das Vorgehen scharf: „Wilko Möller wird mit diesem Strafverfahren und mit diesem Prozess ein schlimmes Unrecht getan.“
Das Gericht folgte mit seinem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die genau diese Geldstrafe gefordert hatte. In der Frage des Grafikdesigners gingen die Ansichten jedoch auseinander – während die Anklage eine Verurteilung wegen Anstiftung forderte, sah das Gericht hier keine Straftat.
Das Plakat hatte bereits während des Wahlkampfs für erhebliche Kontroversen gesorgt und dürfte, wie viele Beobachter vermuten, bewusst provozierend gestaltet gewesen sein. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die rechtlichen Grenzen politischer Symbolik in Deutschland.



