BUND Berlin zieht gegen Baumfällungen in Karlshorst vor Gericht
Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) Berlin hat eine Klage mit aufschiebender Wirkung beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht, um geplante Fällmaßnahmen im Lichtenberger Ortsteil Karlshorst zu stoppen. Das Gericht bestätigte den Eingang der Klage, die sich gegen eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung der Senatsumweltverwaltung richtet.
Wohnungsbau versus Artenschutz
Die landeseigene Wohnungsbaugesellschaft Howoge hatte die Genehmigung beantragt, um an der Ilse- und Marksburgstraße durch Nachverdichtung neue Wohnungen zu errichten. Dafür sollen auf Freiflächen einer bestehenden Wohnanlage Gehölze gefällt, gerodet und beschnitten werden. Laut BUND wurden diese Arbeiten für Mittwoch, den 18. Februar, auf Aushängen angekündigt.
Der BUND argumentiert, dass die artenschutzrechtliche Ausnahme nicht erteilt werden dürfe, da zwei kritische Punkte nicht erfüllt seien:
- Fotos belegen, dass Ersatzpflanzungen von Gehölzen aus dem vergangenen Herbst, die als Ausgleichsmaßnahme für entfallende Ruhestätten des Haussperlings dienen sollen, noch nicht funktionsfähig sind.
- Es fehlt die Feststellung eines günstigen Erhaltungszustands der Zwergfledermaus, einer geschützten Art, die in dem Gebiet vorkommt.
Rechtliche Auseinandersetzung nimmt Fahrt auf
Mit der Klage versucht der BUND, die geplanten Baumfällungen zu verhindern und damit den Schutz von Haussperling und Zwergfledermaus zu gewährleisten. Die Organisation betont, dass ohne die Erfüllung dieser artenschutzrechtlichen Voraussetzungen keine Ausnahmegenehmigung erteilt werden darf. Der Fall unterstreicht die Spannung zwischen dringend benötigtem Wohnungsbau und dem Erhalt natürlicher Lebensräume in urbanen Gebieten.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird mit Spannung erwartet, da sie Präzedenzcharakter für ähnliche Konflikte in Berlin haben könnte. Der BUND setzt sich konsequent für den Schutz von Stadtgrün und bedrohten Arten ein, während die Howoge auf die Notwendigkeit von Wohnraum verweist.



