Am Sonntag beginnt für Deutschland die Fußball-Weltmeisterschaft. Aufgrund der Zeitverschiebung finden viele Spiele jedoch erst um 22 Uhr statt. Dies wirft für viele Fans die Frage auf, ob sie am nächsten Morgen später zur Arbeit erscheinen dürfen. Rechtsanwalt Arndt Kempgens klärt über die rechtliche Lage auf.
Was sagt das Arbeitsrecht?
Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf einen späteren Arbeitsbeginn nach einem Fußballspiel. Arbeitnehmer müssen pünktlich zur Arbeit erscheinen, es sei denn, es wurden individuelle Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber getroffen. Kempgens betont, dass es sich um eine Frage der betrieblichen Praxis handelt.
Mögliche Lösungen für Fans
Arbeitnehmer können mit ihrem Arbeitgeber über flexible Arbeitszeiten oder Überstundenabbau verhandeln. Einige Unternehmen zeigen sich kulant und ermöglichen einen späteren Start, wenn die versäumte Zeit nachgearbeitet wird. Auch Homeoffice kann eine Option sein.
Kempgens rät, frühzeitig das Gespräch zu suchen und Kompromisse vorzuschlagen. Wer eigenmächtig zu spät kommt, riskiert eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar die Kündigung. Besonders in Branchen mit festen Arbeitszeiten ist Vorsicht geboten.
Rechtliche Grauzonen
Ein generelles Recht auf ‚Fußballfrei‘ gibt es nicht. Allerdings können Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen Regelungen enthalten. In der Praxis zeigen sich viele Arbeitgeber verständnisvoll, solange der Betriebsablauf nicht gestört wird.
Fazit: Ohne Absprache mit dem Chef sollten Fans besser nicht zu spät kommen. Ein frühzeitiges Gespräch kann jedoch für beide Seiten zufriedenstellende Lösungen bringen.



