Die Nationale Anti Doping Agentur Deutschland (NADA) hat am Freitag ein sportrechtliches Ergebnismanagementverfahren gegen den deutschen Rekord-Sprinter Owen Ansah eingeleitet. Dem 25-jährigen Hamburger wird vorgeworfen, eine Dopingkontrolle verweigert zu haben – ein schwerer Verstoß gegen die Anti-Doping-Regeln.
Vorwurf: Verweigerung einer Dopingkontrolle
Bei dem Verfahren geht es nicht um einen positiven Dopingtest, sondern um einen möglichen Verstoß gegen Artikel 2.3 des Anti-Doping-Regelwerks. Eine Verweigerung oder das Umgehen einer Kontrolle wird im Anti-Doping-Code grundsätzlich genauso ernst genommen wie andere schwere Verstöße. Die NADA erklärte, dass das Regelwerk für den erhobenen Vorwurf keine zwingende sofortige Sperre vorsieht. Daher wurde Ansah bislang nicht vorläufig suspendiert und darf weiter starten, bis das Verfahren abgeschlossen ist.
Historischer Rekord erst Anfang Juni
Erst Anfang Juni hatte Ansah in Regensburg seinen eigenen deutschen Rekord über 100 Meter von 9,99 auf 9,98 Sekunden verbessert. Nach seinem historischen Lauf sagte der Sprinter selbstbewusst: „Ich wollte zeigen, dass ich kein One-Hit-Wonder bin.“ Der Athlet des Hamburger SV galt als große deutsche Hoffnung für die Europameisterschaften im August in Birmingham. Seine 9,98 Sekunden machten ihn sogar zum schnellsten Europäer des Jahres 2026.
Unschuldsvermutung und mögliche Sperre
Ob tatsächlich ein Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen vorliegt, muss das Verfahren nun klären. Bis zu einer Entscheidung gilt die Unschuldsvermutung. Fest steht allerdings: Sollte eine vorsätzliche Verweigerung einer Dopingkontrolle nachgewiesen werden, können nach dem Welt-Anti-Doping-Code empfindliche Sperren drohen. Die Dauer einer Sperre kann bei einem ersten Verstoß zwischen zwei und vier Jahren liegen.
Ansah hatte sich mit seinem Rekordlauf im Juni in die deutsche Leichtathletik-Geschichte eingeschrieben. Der gebürtige Hamburger verbesserte seine eigene Bestmarke um eine Hundertstelsekunde und unterbot als erster Deutscher die 10-Sekunden-Marke überhaupt. Sein Trainer zeigte sich damals überrascht von der Leistung: „Das war ein perfekter Lauf, aber wir wussten, dass er das Potenzial hat.“
Die NADA wird nun prüfen, ob die Verweigerung der Kontrolle tatsächlich vorsätzlich war oder ob mildernde Umstände vorliegen. Sollte Ansah die Kontrolle aus Fahrlässigkeit verpasst haben, könnte die Strafe geringer ausfallen. Der Fall zeigt erneut, wie streng die Anti-Doping-Regeln auch bei Verfahren ohne positiven Test ausgelegt werden.



