Das Landgericht München I hat in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass Google für falsche, durch Künstliche Intelligenz (KI) generierte Ergebnisse in seiner Suchmaschine haftet. Konkret ging es um KI-Übersichten, die bei Suchanfragen erscheinen und Unternehmen fälschlicherweise mit Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriösen Geschäftspraktiken in Verbindung brachten.
Hintergrund des Rechtsstreits
Zwei Unternehmen waren in den KI-generierten Zusammenfassungen von Google mit negativen Begriffen verknüpft worden. Die betroffenen Firmen sahen ihren Ruf geschädigt und zogen vor Gericht. Sie argumentierten, dass die Aussagen nicht in den verlinkten Quellen enthalten gewesen seien, sondern durch die KI fälschlich aus verschiedenen Informationen zusammengesetzt wurden.
Gericht sieht Wiederholungsgefahr
Das Landgericht München I stellte fest, dass die beanstandeten Behauptungen tatsächlich nicht in den verlinkten Quellen vorkamen. Obwohl die fraglichen Texte zum Zeitpunkt der Entscheidung bereits aus den KI-Übersichten entfernt worden waren, sah das Gericht den Streit nicht als erledigt an. Die Richter betonten, dass weiterhin die Gefahr bestehe, dass ähnliche Aussagen erneut erscheinen könnten. Ausschlaggebend war, dass Google keine verbindliche Unterlassungserklärung abgegeben hatte.
Googles Verantwortung für KI-Inhalte
Die Kammer unterschied die KI-Übersicht klar von einer klassischen Trefferliste. Während Suchergebnisse lediglich auf externe Webseiten verweisen, handle es sich bei den KI-Zusammenfassungen um eigenständige Inhalte, die Google selbst erstelle. Die KI ordne Informationen neu und verarbeite sie zu einer eigenen Antwort. Daher könne Google nicht wie ein bloßer Vermittler fremder Informationen behandelt werden, so das Gericht.
Googles Argumentation zurückgewiesen
Google wies die Vorwürfe zurück und argumentierte unter anderem, dass Nutzer die Quellen überprüfen könnten und Fehler bei KI-Antworten allgemein bekannt seien. Diese Argumentation überzeugte das Gericht jedoch nicht. Die Richter stellten klar, dass falsche Aussagen nicht dadurch zulässig würden, dass sie sich nachträglich widerlegen lassen. Die Entscheidung unterstreicht die rechtliche Verantwortung von Technologieunternehmen für KI-generierte Inhalte.



