Die Bundesregierung erweitert die Befugnisse der Bundespolizei um umstrittene KI-Tools. Dazu gehören die Analyse von Livebildern, Gesichtserkennung und der Einsatz von Staatstrojanern. Die Koalition sieht darin ein notwendiges Update für die Sicherheitsbehörden, während Kritiker vor einer massiven Ausweitung der Überwachung warnen.
Neue Werkzeuge für die Bundespolizei
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits kurz nach seinem Amtsantritt im Mai vergangenen Jahres angekündigt, den „Werkzeugkasten von Polizei und Nachrichtendiensten deutlich zu erweitern“. Nun konkretisiert die Regierung diese Pläne: Die Bundespolizei soll künftig KI-gestützte Analysen von Live-Videobildern einsetzen dürfen, um verdächtige Personen oder Verhaltensmuster in Echtzeit zu erkennen. Auch die umstrittene Gesichtserkennung soll zum Einsatz kommen, etwa an Bahnhöfen oder Flughäfen.
Ein weiterer Punkt ist die Befugnis zum Einsatz von Staatstrojanern – also Software, die heimlich auf Endgeräten installiert wird, um Kommunikation zu überwachen oder Daten auszulesen. Bislang war dies nur bestimmten Behörden wie dem Bundeskriminalamt oder dem Verfassungsschutz erlaubt. Die Bundespolizei soll diese Technik nun ebenfalls nutzen dürfen, allerdings nur bei schweren Straftaten und mit richterlicher Anordnung.
Kritik an Massenüberwachung
Während die Koalition die Maßnahmen als „Update für die Sicherheitsarchitektur“ verteidigt, schlagen Datenschützer und Opposition Alarm. „Die geplanten Befugnisse bedeuten einen massiven Eingriff in die Grundrechte“, warnt ein Sprecher des Bundesdatenschutzbeauftragten. „Die KI-Analyse von Livebildern ohne konkreten Anlass kommt einer generellen Massenüberwachung gleich.“
Besonders die Gesichtserkennung steht in der Kritik. Studien zeigen, dass solche Systeme bei Menschen mit dunkler Hautfarbe häufiger Fehler machen. Zudem sei unklar, wie lange die Daten gespeichert werden und wer darauf Zugriff hat. Die Bundesregierung betont dagegen, dass die Maßnahmen rechtsstaatlich gebunden seien und nur bei Gefahr im Verzug oder zur Strafverfolgung schwerer Delikte eingesetzt würden.
Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Novelle des Bundespolizeigesetzes ist Teil einer größeren Reform der Sicherheitsbehörden. Hintergrund sind die zunehmenden Herausforderungen durch Terrorismus, organisierte Kriminalität und Cyberangriffe. „Die Polizei muss mit der technologischen Entwicklung Schritt halten“, so ein Sprecher des Innenministeriums. „Nur so können wir die Sicherheit der Bürger gewährleisten.“
Die neuen Befugnisse sollen noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die endgültige Zustimmung des Bundestags steht noch aus. Die Opposition hat bereits angekündigt, das Gesetz im Vermittlungsausschuss zu blockieren. Ob die Koalition dafür eine Mehrheit findet, ist ungewiss.



