Gericht stoppt irreführende Klimawerbung der Lufthansa
Die Lufthansa darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln nicht mehr mit bestimmten Aussagen für umweltfreundliches Fliegen werben. Konkret untersagte das Gericht der Airline, Kunden damit zu locken, dass sie ihre „flugbezogenen CO2-Emissionen direkt während der Buchung durch den Einsatz nachhaltiger Flugkraftstoffe (SAF) reduzieren“ könnten. Dies teilte eine Sprecherin des Gerichts am Mittwoch mit (Az. OLG Köln 6 U 68/25).
Unlautere Werbung und Irreführung der Verbraucher
Das Gericht bewertete die Werbung als unlauter, da sie Verbraucher irre führe und eine wesentliche Information vorenthalte: den genauen Zeitpunkt, wann der nachhaltige Flugkraftstoff tatsächlich zum Einsatz komme. Nachhaltige Flugkraftstoffe (SAF) gelten als wichtiger Baustein zur Senkung der Emissionen in der Luftfahrt. In der Praxis zahlen Fluggäste bei den meisten Airlines einen Aufpreis, den die Fluggesellschaft nutzt, um SAF zu kaufen. Dieses ist deutlich teurer als herkömmliches Kerosin. Allerdings wird das SAF nicht unbedingt beim gebuchten Flug getankt, sondern oft zeitlich verzögert im gesamten Netzwerk der Airline oder an einem anderen Flughafen eingesetzt.
DUH kritisiert „Marketingtrick“
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die bereits im Herbst 2025 eine Klage gegen Lufthansa gewonnen hatte, begrüßte das Urteil. „Die Werbung der Lufthansa war ein irreführender Marketingtrick“, erklärte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Denn die Beimischung funktioniere nicht so, wie von Lufthansa ursprünglich beworben. „Fliegen ist und bleibt eine der klimaschädlichsten Formen der Fortbewegung.“ Wenn die Lufthansa klimafreundlicheres Reisen anbieten wolle, müsse sie auf Kurzstreckenflüge verzichten.
In der Urteilsbegründung heißt es, das vermeintlich gute Gewissen, den eigenen Flug mit SAF unmittelbar klimaneutraler zu gestalten, stelle für den umweltbewussten Durchschnittsverbraucher „ein wesentliches, oft entscheidendes Motiv dar, den nicht unerheblichen finanziellen Aufpreis für diese Zusatzleistung zu zahlen“.
Lufthansa: Formulierungen bereits überarbeitet
Die Lufthansa erklärte, die jetzt getroffene Entscheidung des OLG betreffe Formulierungen auf ihrer Webseite aus dem Jahr 2024, die sie bereits vor Verfahrensabschluss eigenständig überarbeitet habe. Durch das Urteil bleibe es möglich, Kunden auf Angebote zur Unterstützung von Klimaschutzprojekten und weitere Wege zur Reduzierung der Klimawirkung von Flügen aufmerksam zu machen. „Klare, verständliche Information ist die Voraussetzung für ein aktives Engagement der Fluggäste für nachhaltigeres Fliegen“, so die Airline. Die Lufthansa prüft nach eigenen Angaben noch, ob sie weitere Rechtsmittel einlegt.



