Ein Foto einer neuen Mitarbeiterin der Berliner Feuerwehr mit Kopftuch zur Uniform hat eine Debatte ausgelöst. Die Feuerwehr prüft nun, ob das Tragen des Kopftuchs im Dienst zulässig ist, da das Berliner Neutralitätsgesetz die Feuerwehr nicht explizit erwähnt.
Neutralitätsgesetz und Feuerwehr: Eine Grauzone
Das Berliner Neutralitätsgesetz verbietet sichtbare religiöse Symbole für bestimmte Tätigkeiten, insbesondere bei Polizei und Justiz. Die Feuerwehr wird im Gesetz nicht als eigener Bereich aufgeführt, obwohl Feuerwehrleute Beamte oder Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind und teilweise hoheitliche Aufgaben ausüben. Diese Unklarheit führt nun zu einer Prüfung durch die Feuerwehrleitung.
Vinzenz Kasch, Sprecher der Berliner Feuerwehr, erklärte: „Wir sind gerade bemüht, für diesen Fall eine Klärung herbeizuführen, ob man ein religiöses Symbol und die Uniform tragen darf.“ Es gehe dabei um die Abwägung zwischen Religionsfreiheit und dem Neutralitätsgebot.
Mitarbeiterin im Innendienst – Gericht könnte entscheiden
Die betroffene Kollegin arbeitet im Innendienst und nicht im Einsatz auf der Straße. Dies könnte die rechtliche Bewertung beeinflussen. Kasch verwies auf frühere Gerichtsentscheidungen, etwa bei der Polizei, wo ein Mann im Büro einen Turban tragen durfte. Er räumte ein: „Ich kann noch nicht sagen, in welche Richtung die Entscheidung geht, sondern es könnte sogar sein, dass sogar im Zweifel ein Gericht entscheiden muss.“
Feuerwehr begrüßt Diversität
Unabhängig von der rechtlichen Klärung betonte Kasch die positive Einstellung der Feuerwehr zur Vielfalt: „Wir als Berliner Feuerwehr sind froh, dass wir Bewerberinnen aus allen Bevölkerungsschichten haben und uns vielseitig aufstellen können.“ Das Foto der neuen Mitarbeiterin war auf LinkedIn von der Feuerwehr selbst veröffentlicht worden und hatte für Aufsehen gesorgt.



