Disney+ deaktiviert 4K und HDR: Patentstreit zwingt zum Verzicht auf Top-Bildqualität
Disney+ deaktiviert 4K und HDR wegen Patentstreit

Der Streamingdienst Disney+ hat in Deutschland die Wiedergabe in 4K UHD und HDR (High Dynamic Range) vorübergehend eingestellt. Grund ist ein eskalierender Patentrechtsstreit mit dem US-Unternehmen InterDigital. Betroffen sind alle Abovarianten, darunter auch das teurere Premium-Angebot. Kunden sehen derzeit selbst bei Blockbustern wie „Avatar“ oder „Deadpool & Wolverine“ nur eine verminderte Bildqualität.

Patentstreit verschärft sich: HEVC-Technik im Zentrum

Bereits vor Monaten hatte Disney+ Funktionen wie Dolby Vision und 3D-Inhalte aus dem deutschen Angebot entfernt. Nun folgt der nächste Schritt: Die Deaktivierung von 4K und HDR. Hintergrund ist eine gerichtliche Verfügung, die InterDigital gegen Disney erwirkt hat. Der Patentinhaber hält Rechte an der HEVC-Videokompression (High Efficiency Video Coding), die für hochauflösendes Streaming essenziell ist.

„HEVC ist ein wesentlicher Bestandteil des hochwertigen Seherlebnisses, mit dem Streaminganbieter wie Disney höhere Abonnementpreise rechtfertigen können“, erklärte InterDigital-Justiziar Josh Schmidt in einer Pressemitteilung. „An diesen Abopreisen muss unser Unternehmen angemessen beteiligt werden.“ Disney selbst bedauerte die Entscheidung und teilte mit: „Wir bedauern sehr, dass wir zu dieser Entscheidung gezwungen wurden und teilen die Frustration unserer Kundinnen und Kunden.“

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Auswirkungen auf die Nutzer: Verminderte Qualität bei allen Inhalten

Konkret wurden die Optionen für 4K UHD und HDR in den Disney+-Einstellungen deaktiviert. Das bedeutet, dass selbst Inhalte, die ursprünglich in diesen Formaten vorlagen, nur in Full-HD (1080p) ohne HDR gestreamt werden. Betroffen sind sämtliche Geräte – von Smart-TVs über Streaming-Sticks bis hin zu Spielekonsolen. Einzige Ausnahme: Inhalte, die bereits vor der Deaktivierung heruntergeladen wurden, können weiterhin in 4K abgespielt werden, sofern das Gerät die Formate unterstützt.

Laut dem Nachrichtendienst Heise prüft die Verbraucherzentrale Niedersachsen derzeit rechtliche Schritte wegen der neuerlichen Einschränkungen. Bereits im Frühjahr hatten Verbraucherschützer Kunden empfohlen, aufgrund des eingeschränkten Angebots einen Teil des Abopreises zurückzufordern. Ob Disney eine Rückerstattung anbieten wird, ist noch unklar.

Hintergrund des Streits: InterDigital vs. Disney

InterDigital ist ein Patentverwertungsunternehmen, das unter anderem Rechte an HEVC hält. Der Streit mit Disney zieht sich bereits seit Jahren hin. InterDigital wirft dem Streamingriesen vor, für die Nutzung der HEVC-Technologie keine Lizenzgebühren zu zahlen. Disney hingegen beruft sich auf bestehende Vereinbarungen und hält die Forderungen für überhöht. Ähnliche Auseinandersetzungen gab es in der Vergangenheit auch mit anderen Streamingdiensten, allerdings wurden diese meist durch Vergleiche beigelegt.

Die derzeitige Verfügung gilt nur für Deutschland. In anderen Ländern bleibt das 4K-Angebot von Disney+ vorerst unverändert. Sollte der Streit eskalieren, könnte InterDigital jedoch weitere Verfügungen in anderen EU-Staaten erwirken. Ein Ende des Konflikts ist derzeit nicht absehbar.

Handlungsmöglichkeiten für betroffene Kunden

Disney+ Abonnenten, die auf die hohe Bildqualität angewiesen sind, haben mehrere Optionen. Sie können ihr Abo kündigen oder eine Preisminderung fordern. Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe für die Geltendmachung von Mängelrechten an. Zudem könnten Sammelklagen drohen, falls sich der Zustand länger hinzieht. Wer seinen Account während des Urlaubs auf fremden Fernsehern genutzt hat, sollte sich abmelden, um Missbrauch zu vermeiden.

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