Nach dem Wirbel um den Deutschen Buchhandlungspreis hat Kulturstaatsminister Wolfram Weimer das Auswahlverfahren für den Deutschen Verlagspreis geändert. Künftig trifft Weimer die Entscheidung über die auszuzeichnenden Verlage selbst, basierend auf der Empfehlung einer Jury, wie sein Ministerium mitteilte. Zur Beratung stehen Fachleute des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Kurt-Wolff-Stiftung bereit.
Transparenz und Sorgfalt im Auswahlprozess
„Das weiterentwickelte Verfahren dient einer transparenten und sorgfältigen Bewertung etwaiger Fragestellungen im Auswahlprozess und stärkt den verantwortungsvollen Austausch der beteiligten Partner“, hieß es in einer Mitteilung zum Start der Bewerbungsphase. Die Preisverleihung findet am 9. Oktober auf der Frankfurter Buchmesse statt.
Im Frühjahr hatte Weimer drei von einer Jury für den Buchhandlungspreis ausgewählte Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Preisträger gestrichen. Diese Entscheidung stieß auf breite Kritik, ebenso wie die Überprüfung der Nominierten durch den Verfassungsschutz. Die genauen Vorwürfe gegen die Buchläden wurden nicht öffentlich gemacht.
Deutscher Verlagspreis: Auszeichnung für unabhängige Verlage
Der Deutsche Verlagspreis ehrt kleine, unabhängige Verlage mit besonders interessanten Programmen. Drei herausragende Verlage erhalten ein mit 50.000 Euro dotiertes Gütesiegel. Bis zu 79 weitere Verlage können Preise von jeweils 18.000 Euro erhalten. Zudem gibt es einen Nachhaltigkeitspreis und einen Innovationspreis, die jeweils mit 24.000 Euro dotiert sind. Insgesamt stehen laut Mitteilung Millionen Euro für Preisgelder zur Verfügung.
Laut Ausschreibung sind Verlage nicht teilnahmeberechtigt, „deren Verlagsprogramm Bücher mit jugendgefährdenden, gewaltverherrlichenden, verfassungsfeindlichen (insbesondere antisemitischen, rassistischen oder sonstigen gruppenbezogen menschenverachtenden) oder strafbaren Inhalten umfasst“.
Verfassungsschutzprüfung nur im Ausnahmefall
Nach Angaben eines Sprechers von Weimer wäre es auch diesmal „im absoluten Ausnahmefall“ denkbar, Nominierte im Rahmen des sogenannten Haber-Verfahrens vom Verfassungsschutz prüfen zu lassen. Ziel sei jedoch, mit dem neuen Beratungsgremium mögliche Streitfälle oder Zweifel bereits im Auswahlverfahren auszuräumen, sagte der Sprecher.



