Die Europäische Union hat offiziell Beitrittsverhandlungen mit der Ukraine aufgenommen. Damit ist der EU-Beitritt nicht länger ein bloßes geopolitisches Versprechen, sondern ein verbindlicher Prozess mit Etappenzielen, Fahrplänen und Fristen. Der Auftakt erfolgt mit dem Verhandlungsblock „Grundlagen“, der Kriterien wie Rechtsstaatlichkeit, demokratische Institutionen, öffentliche Verwaltung und Finanzen umfasst.
Erster Verhandlungsblock als letzter Meilenstein
Obwohl der Block „Grundlagen“ als erster eröffnet wird, wird er voraussichtlich als letzter vollständig umgesetzt. Die übrigen fünf Verhandlungskluster, darunter Binnenmarkt und Wettbewerbsfähigkeit, sollten eigentlich im Juli 2025 starten. Derzeit deutet jedoch vieles darauf hin, dass nur das Cluster 6 zu den auswärtigen Beziehungen in diesem Monat eröffnet wird. Diese Verzögerung könnte die ukrainische Regierung unter Druck setzen, ihre Reformgeschwindigkeit zu erhöhen.
Bislang konnte Kyjiw Verzögerungen im Beitrittsprozess auf die Blockadehaltung Ungarns oder langsame Entscheidungsprozesse in Brüssel schieben. Seit Viktor Orbán im April 2025 als Ministerpräsident Ungarns abgewählt wurde, greift diese Ausrede jedoch nicht mehr. Die EU und die Ukraine hatten die Beitrittsverhandlungen bereits 2024 formal begonnen, doch Ungarn blockierte die Gespräche.
Ukraine pocht auf 2027 als Beitrittsjahr
Kyjiw hat ausdrücklich auf 2027 als Beitrittsjahr bestanden. Nun, da die Verhandlungen eröffnet sind, wird sich die Ukraine daran messen lassen müssen. Die Frage ist nicht mehr, ob die Ukraine beitreten will, sondern ob sie im vereinbarten Tempo Ergebnisse liefern kann. Brüssel wird nicht nur prüfen, ob Gesetze verabschiedet wurden, sondern ob sie in der Praxis funktionieren.
Die Aufgabe ist gewaltig. Das Assoziierungsabkommen von 2014 umfasste über 600 EU-Rechtsakte, von denen die Ukraine nach über einem Jahrzehnt etwa 84 Prozent umgesetzt hat. Im Vergleich zu den Beitrittsanforderungen ist das jedoch wenig: Für den Beitritt muss die Ukraine mehrere Tausend Rechtsakte verabschieden – und zwar nicht nur auf dem Papier.
Schnellverfahren für EU-Gesetze fehlt
Das ukrainische Parlament hat es vier Jahre lang versäumt, ein Schnellverfahren für EU-konforme Gesetzesvorlagen zu schaffen. Eine kürzlich verabschiedete Entschließung geht sogar in die falsche Richtung, da sie mehr Berichterstattung und eine stärkere Rolle des Parlaments in den Verhandlungen fordert. Kontrolle ist zwar wichtig, aber ein Beitrittskandidat diskutiert nicht, ob EU-Recht übernommen werden soll. Seine Aufgabe ist es, die Regeln einzuführen und anzuwenden, und zwar zügig.
Ivan Nagornyak, Gastautor und Experte für europäische Integration, betont: „Das Parlament hat es vier Jahre lang versäumt, ein Schnellverfahren für EU-konforme Gesetzesvorlagen zu schaffen.“
Erster Test im Oktober 2026
Der erste echte Test steht Ende Oktober 2026 an, wenn der Erweiterungsbericht der Europäischen Kommission zeigen wird, ob der Bereich „Grundlagen“ umgesetzt oder lediglich angestoßen wurde. Dies geschieht vor dem Hintergrund des anhaltenden Krieges gegen Russland, eines angespannten Haushalts, einer schwachen öffentlichen Verwaltung und der Besetzung von rund 20 Prozent des Staatsgebiets. Diese Herausforderungen werden von Optimisten gerne übersehen.
Im April 2025 verabschiedete die Ukraine ein nationales Programm zur Angleichung ihrer Gesetze an EU-Recht. Zudem wurden Verhandlungspositionen für alle sechs Cluster vorbereitet. Doch Dokumente setzen sich nicht von selbst um. Die ukrainischen Institutionen für europäische Integration benötigen nun mehr Gewicht. Taras Kachka, seit Juli 2025 stellvertretender Ministerpräsident für europäische und euro-atlantische Integration, und das Koordinierungsgremium der Regierung sollten umfassendere Kompetenzen erhalten, etwa um Ministerien sanktionieren zu können, die den Prozess bremsen oder schwache Gesetze entwerfen.
Finanzielle Anreize als Reformmotor
Die Verantwortung liegt jedoch nicht allein bei Kyjiw. Auch Brüssel muss liefern. Etappenziele ohne Anreize sind bloße Wunschvorstellungen. Die EU könnte Zahlungen an die Ukraine aus ihrem nächsten langfristigen Haushalt – dem Finanzrahmen 2028–2034 – an den erfolgreichen Abschluss von Verhandlungskapiteln knüpfen. Dabei sollten jene Ziele Vorrang haben, die die Ukraine in den Binnenmarkt führen. So würden finanzielle Anreize zu einem Motor für Reformen werden, von denen die Ukraine schon lange vor ihrer Vollmitgliedschaft profitiert.
Brüssel seinerseits muss beweisen, dass es bereit ist, die Ukraine aufzunehmen und für diesen Weg zu zahlen. Denn eine Erweiterung, die die EU nicht implementieren und bezahlen kann, ist genauso unglaubwürdig wie Reformen, die die Ukraine nicht umsetzen kann.



