EU-Bericht könnte den Weg für Social-Media-Verbot ebnen
EU-Bericht: Weg für Social-Media-Verbot?

Ein von der EU-Kommission einberufenes Expertengremium hat heute einen Bericht vorgelegt, der wegweisende Empfehlungen zur Einführung eines Mindestalters für soziale Netzwerke enthält. Die Vorschläge könnten auch die deutsche Debatte über ein Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche entscheidend beeinflussen.

Was sollten die Experten klären?

Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte die Fachleute beauftragt, zu prüfen, wie Kinder und Jugendliche online besser geschützt werden können. Sie warf großen Online-Plattformen vor, Kinder aus Profitinteressen abhängig von ihren Produkten zu machen. Von der Leyen sprach sich für strengere Altersgrenzen aus und nannte Australien als Vorbild, wo seit Dezember ein Social-Media-Verbot für unter 16-Jährige gilt. Das Expertengremium sollte daher eine Empfehlung abgeben, ob ein gesetzliches Mindestalter für Social Media in der EU nötig ist und wie die Brüsseler Behörde es gestalten sollte.

Warum sind die Vorschläge wichtig?

Der Bericht könnte von der Leyen weitere Argumente liefern, um eine Altersgrenze und damit einen Eingriff in die Rechte von Minderjährigen zu begründen. Auch gegenüber den Mitgliedsländern könnte die Expertenmeinung als Argumentationsstütze dienen. Denn obwohl Länder wie Frankreich, Österreich oder Spanien nationale Gesetze planen, sind andere EU-Staaten skeptisch, wie viel ein Verbot bringt. In Brüssel ist man bestrebt, eine Fragmentierung zu vermeiden – also unterschiedliche Regeln in den 27 Mitgliedsländern. Die Empfehlungen könnten eine EU-weite Lösung in Aussicht stellen. Letztlich bleibt es die Entscheidung der EU-Kommission, inwiefern sie den Ratschlägen folgt. Mit einem Gesetzesvorschlag aus Brüssel wird spätestens im Herbst gerechnet.

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Kann Deutschland ein eigenes Social-Media-Verbot aussprechen?

Deutschland darf grundsätzlich vorschreiben, ab welchem Alter Social Media erlaubt ist. Dann müssten Eltern kontrollieren, ob sich ihre Kinder an die Regeln halten. Viele Politiker in den Mitgliedsländern wollen jedoch die großen Plattformen wie TikTok, Snapchat und Instagram in die Verantwortung nehmen – ihnen die Rolle der Türsteher geben. Doch von Online-Riesen eine Alterskontrolle zu verlangen, kann per Gesetz nur die EU. Die Europäische Kommission setzt die Digitalgesetze ihnen gegenüber durch. Nationale Gesetze dürfen sich nicht mit den EU-Regeln überlappen. Erst vergangene Woche beanstandete die Kommission den französischen Plan eines Social-Media-Verbots für unter 15-Jährige, da er mit EU-Regeln im Konflikt stand.

Wie sind die Experten zu ihrer Einschätzung gekommen?

Über vier Monate tauschten sich die Autoren mit Wissenschaftlern, Juristen und Interessenvertretern verschiedener Disziplinen aus – darunter Kinderrechte, Gesundheit und IT. Auch junge Menschen kamen zu Wort. Zudem wurden Beweise aus laufenden Verfahren gegen große Online-Plattformen wegen möglicher Verstöße gegen EU-Digitalregeln berücksichtigt. Die Autoren sind der deutsche Forscher Jörg Fegert, ärztlicher Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie am Universitätsklinikum Ulm, und die französische Epidemiologin Maria Melchior, die sich ebenfalls mit der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen beschäftigt.

Wie könnte ein Social-Media-Verbot technisch klappen?

Eine zentrale Rolle könnte die EU-weite digitale Brieftasche EUDI-Wallet spielen, die Anfang 2027 auch in Deutschland verfügbar sein soll. Darin soll es eine Möglichkeit der Altersverifikation geben. Nutzer sollen ein bestimmtes Mindestalter nachweisen können, ohne persönliche Daten wie Name oder Geburtsdatum zu speichern oder an die Plattformen weiterzugeben. Diese Altersverifikation könnte auch für die Durchsetzung bestehender Regeln wichtig sein.

Welche Regeln gibt es schon?

Plattformen wie YouTube, Instagram, TikTok und Snapchat fallen unter das europäische Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA). Artikel 28 verpflichtet die Online-Riesen zu „geeigneten und verhältnismäßigen Maßnahmen“ zum Schutz Minderjähriger. Zudem verlangt die EU-Kommission, dass die Dienste ihre eigenen Nutzungsbedingungen einhalten, die oft erst ab 13 Jahren Zugang erlauben. Gegen Meta läuft bereits ein Verfahren wegen Verstößen. Ganz neu wären Altersgrenzen faktisch also nicht.

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