EU einigt sich auf neue Fluggastrechte: Kostenlose Sitzplätze für Familien
EU einigt sich auf neue Fluggastrechte für Familien

Die Europäische Union hat sich auf umfassende neue Rechte für Flugpassagiere geeinigt. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören kostenlose Sitzplätze für Familien nebeneinander, mehr Preistransparenz bei Ticketbuchungen und die Beibehaltung der bestehenden Entschädigungsregelungen bei Verspätungen.

Einigung in Straßburg

Europaabgeordnete und die Mitgliedstaaten erzielten in Straßburg eine Einigung. Parlamentspräsidentin Roberta Metsola und Zyperns Verkehrsminister Alexis Vafeades unterzeichneten die Vereinbarung. Metsola betonte: „Diese Vereinbarung wird die Rechte von Fluggästen in ganz Europa stärken. Sie schafft mehr Transparenz und Vorhersehbarkeit für Verbraucher und Fluggesellschaften, ohne unnötige Bürokratie.“ Vafeades ergänzte: „Dieser modernisierte Rahmen bringt Rechtssicherheit, Fairness und besseren Schutz für Millionen europäischer Flugreisender.“ Die Einigung muss noch vom Rat der Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament bestätigt werden, was jedoch als Formalie gilt.

Mehr Transparenz bei Ticketpreisen

Künftig müssen bei der Online-Suche nach Flugtickets standardmäßig die Preise inklusive Handgepäck angezeigt werden. Dies soll den Preisvergleich für Verbraucher erleichtern. Fluggesellschaften dürfen weiterhin Tickets anbieten, bei denen größeres Handgepäck extra kostet – wie es bei einigen Billigfliegern üblich ist. Diese Gebühren waren von Verbraucherschützern scharf kritisiert worden und führten 2024 zu einer politischen Auseinandersetzung: Spanien verhängte gegen Billigflieger ein Bußgeld von 179 Millionen Euro, wogegen die Airlines Rechtsmittel einlegten.

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Kostenlose Sitzplätze für Familien

Ein zentraler Punkt der Einigung ist, dass für minderjährige Kinder ohne Zusatzkosten Sitzplätze neben ihren Eltern reserviert werden können. Wer digital eingecheckt hat, hat zudem Anspruch auf ein kostenloses gedrucktes Ticket. Airlines dürfen Passagiere nicht mehr zwingen, eine App für die Bordkarte herunterzuladen – ein Vorgehen, das Ryanair im November eingeführt hatte.

Entschädigungen bleiben bestehen

Die Mitgliedstaaten hatten zuvor gefordert, dass Entschädigungen erst bei größeren Verspätungen gezahlt werden sollen, gaben diese Forderung jedoch auf. Damit bleibt es dabei: Reisende haben Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Die Höhe staffelt sich nach Entfernung: 250 Euro bei bis zu 1500 Kilometern, 400 Euro bei bis zu 3500 Kilometern und 600 Euro bei mehr als 3500 Kilometern. Voraussetzung ist, dass die Airline die Verspätung zu verschulden hat. Die Fluggesellschaften müssen ihre Gäste digital über ihre Rechte informieren. Bei Verspätungen oder Flugausfällen haben Passagiere neun Monate Zeit, einen Antrag auf Entschädigung zu stellen.

Die Einigung beendet jahrelange Verhandlungen, bei denen Fluggesellschaften mehr Flexibilität für Wettbewerbsfähigkeit forderten, während Verbraucherschutzverbände auf strengeren Regeln beharrten.

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