EU lockert Gentechnik-Regeln: Was das für Verbraucher bedeutet
EU lockert Gentechnik-Regeln: Was Verbraucher wissen müssen

EU-Parlament beschließt Lockerung der Gentechnik-Regeln

Das Europäische Parlament hat eine Neuregelung der umstrittenen Gentechnik-Regeln für die Pflanzenzüchtung verabschiedet. Wissenschaftler begrüßen die Entscheidung als Rückkehr zu einer faktenbasierten Regulierung. Künftig sollen Pflanzen stärker nach ihren Eigenschaften als nach der verwendeten Züchtungsmethode beurteilt werden, erklärte die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). DFG-Präsidentin Katja Becker betonte: „Die neuen Züchtungstechniken könnten künftig einer der Hebel sein, um trotz eines verringerten Pestizideinsatzes stabile und steigende Erträge zu sichern.“ Auch die Anpassung an veränderte Klimabedingungen und die Resistenz gegen Schädlinge könnten verbessert werden.

Bisherige Regelung und ihre Kritik

Seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2018 unterlagen alle Pflanzen pauschal dem Gentechnikrecht, sobald ein gentechnisches Verfahren angewendet wurde – unabhängig vom Züchtungsergebnis. Entscheidend war das Verfahren, nicht die Art der genetischen Veränderung. Dies führte zu paradoxen Situationen: Eine gentechnisch veränderte Pflanze mit identischer Genveränderung wie eine konventionell gezüchtete Sorte wurde völlig anders reguliert. Der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) kritisierte dies als wissenschaftsfern.

Die neuen Regelungen: NGT-1 und NGT-2

Künftig wird zwischen zwei Kategorien unterschieden: NGT-1 und NGT-2. Bei NGT-1 werden weniger als 20 DNA-Bausteine (Nukleotide) verändert. Diese Pflanzen sollen wie konventionelle Züchtungen behandelt werden, ohne aufwendige Tests oder Risikobewertung. Auch eine Gentechnik-Kennzeichnung entfällt. Bei NGT-2 mit mehr als 20 veränderten Bausteinen oder artfremdem Erbgut bleiben strenge Prüfungen und ein Gentechnik-Label Pflicht. Für NGT-2-Pflanzen ist der Marktzugang daher weiterhin schwierig.

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Bewertung aus der Wissenschaft

Axel Brakhage, Vorsitzender der Senatskommission für Grundsatzfragen der Genforschung der DFG, erklärte: „Aus wissenschaftlicher Sicht weisen genomeditierte Pflanzen, deren genetische Veränderungen auch natürlich oder durch konventionelle Züchtungstechniken hätten entstehen können, keine besonderen Risiken auf.“ Svenja Augustin von der Universität Düsseldorf ergänzte: „Die gleiche Pflanze einmal als harmlos und einmal als total gefährlich zu behandeln, nur weil die gleiche Mutation anders zustande gekommen ist, ergibt wirklich wenig Sinn.“

Kritik von Umweltverbänden

Das Gen-ethische Netzwerk lehnt die Neuregelung ab. Die Prinzipien des Umwelt- und Verbraucherschutzes würden „ausgehöhlt“ und die gentechnikfreie Landwirtschaft „belastet“. Judith Düesberg, Vorsitzende des Vereins, warnte vor unbekannten langfristigen Auswirkungen auf Biodiversität und Ökosysteme. Der Verzicht auf eine Risikoeinschätzung sei „leichtsinnig“.

Auswirkungen für Pflanzenzüchter

Der BDP begrüßt die „Rechtssicherheit“ durch die klare Differenzierung. Stephanie Franck, BDP-Vorsitzende, sagte: „Die neuen Regelungen schaffen die Voraussetzung einer praxisnahen Anwendung der neuen Züchtungsmethoden.“ Die Züchtung erhalte ein wichtiges Werkzeug, um zur Bewältigung globaler Herausforderungen wie Klimawandel und Ernährungssicherheit beizutragen.

Was ändert sich für Verbraucher?

Kurzfristig nichts. Die Verordnung muss noch in den Mitgliedsstaaten ratifiziert werden, was etwa zwei Jahre dauern dürfte. Auch danach werden nicht plötzlich völlig neue Lebensmittel im Handel auftauchen. Die Veränderungen betreffen vor allem Eigenschaften wie Resistenz gegen Schädlinge oder Dürreperioden – also Anforderungen der Landwirte. International gibt es bereits Senf-, Salat-, Tomaten- und Bananensorten, die mit den neuen Methoden entwickelt wurden, aber ob sie unter NGT-1 fallen und in die EU kommen, ist unklar.

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Patentfragen und Züchterprivileg

NGT-1-Pflanzen werden künftig nach dem Patentgesetz geschützt, nicht nach dem Sortenschutz. Der Patentschutz kennt kein Züchterprivileg, was den Zugang der Züchter zur genetischen Vielfalt einschränken könnte. Ein EU-Verhaltenskodex soll faire Lizenzierungen sicherstellen, ist aber nicht bindend. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet eine starke Zunahme von Patenten auf Saatgut, was große Unternehmen und eine Monopolisierung der Landwirtschaft begünstigen würde.

Folgen für die Bio-Landwirtschaft

Da NGT-1-Pflanzen kein Gentechnik-Label mehr tragen und Nachweisverfahren entfallen, wird die Reinhaltung gentechnikfreier Produktionsketten laut Gen-ethischem Netzwerk „sehr aufwendig“. Das Saatgut von NGT-1-Pflanzen soll zwar gekennzeichnet werden, nicht aber die daraus hergestellten Produkte. Verbraucher verlieren damit die Möglichkeit, informierte Entscheidungen zu treffen.

Chancen für die Forschung

Ab Mitte 2028 könnten gentechnisch veränderte Pflanzen deutlich leichter im Freiland erforscht werden, erklärte die DFG. Damit könnten die neuen Techniken genutzt werden, um Sorten zu entwickeln, die zur Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Anpassung an den Klimawandel beitragen.