Das Europäische Parlament hat mit überwältigender Mehrheit für ein Verbot von KI-Anwendungen gestimmt, mit denen sexualisierte Deepfakes erstellt werden können. Die Abstimmung in Straßburg ergab 423 Stimmen dafür, 57 dagegen und 174 Enthaltungen. Damit soll das europäische KI-Gesetz geändert werden, um die Produktion und Verbreitung von missbräuchlichen Inhalten zu unterbinden.
Verbot tritt im Dezember 2026 in Kraft
Nach der Zustimmung des Parlaments fehlt noch die formelle Billigung durch die EU-Mitgliedstaaten. Das Verbot soll dann ab dem 2. Dezember 2026 vom EU-KI-Amt durchgesetzt werden, das vor zwei Jahren eingerichtet wurde. Die neuen Regelungen richten sich nicht nur gegen Nutzer, sondern auch gegen Anbieter von KI-Werkzeugen, die zur Erstellung von Deepfakes verwendet werden können.
Definition sexualisierter Inhalte
Um eine übermäßige Einschränkung zu vermeiden, definiert das Gesetz genau, was als sexualisierter Inhalt gilt. Betroffen sind KI-Anwendungen, die realistische Darstellungen von Intimbereichen wie Genitalien, Anus, Gesäß oder entblößten weiblichen Brüsten sowie sexuell eindeutige Handlungen ermöglichen. Satirische Karikaturen und nicht einvernehmliche Bikini-Bilder, wie sie etwa von Grok erstellt wurden, bleiben ausgenommen. Explizit verboten wird jedoch die Erstellung von Inhalten, die sexuellen Kindesmissbrauch darstellen.
Weitere Änderungen am KI-Gesetz
Neben dem Verbot sexualisierter Deepfakes wurden weitere Anpassungen am KI-Gesetz vorgenommen. Unternehmen der KI-Branche erhalten zusätzliche Erleichterungen: Pflichten, die ursprünglich bereits ab August 2026 gelten sollten, treten nun erst im Dezember 2026 in Kraft. Dazu gehört die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten mit Wasserzeichen, um Transparenz zu schaffen. Diese Maßnahmen sollen die Anwendung von KI in der Wirtschaft fördern, ohne die Sicherheit zu vernachlässigen.



