Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat entschieden, dass die in Deutschland praktizierten Leistungskürzungen für abgelehnte Asylbewerber gegen EU-Recht verstoßen. Konkret geht es um Menschen, deren Asylverfahren nach den Dublin-Regeln eigentlich von einem anderen EU-Mitgliedstaat geführt werden müsste.
Hintergrund des Urteils
Ein afghanischer Asylbewerber hatte den Landkreis Schweinfurt in Bayern verklagt, nachdem ihm im Januar und Februar 2022 die Sozialleistungen gekürzt wurden. Sein Asylantrag in Deutschland war abgelehnt worden, da Rumänien nach der Dublin-III-Verordnung für das Verfahren zuständig war. In der Folge erhielt er nur noch Sachleistungen wie Unterkunft, Verpflegung, Heizung, Körperpflege und Gesundheitsversorgung. Auf Kleidung, Haushaltsgüter und Bargeld für grundlegende persönliche Bedürfnisse wie Transport, Kultur oder Kommunikation musste er verzichten.
Urteil des EuGH
Die Richter stellten klar, dass die deutsche Praxis nicht mit der EU-Aufnahmerichtlinie vereinbar ist. Kleidung zähle zu den elementarsten Bedürfnissen, und Geldleistungen seien notwendig, um ein Mindestmaß an Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben zu gewährleisten. Das deutsche Asylbewerberleistungsgesetz, das solche Kürzungen vorsieht, verstoße daher gegen EU-Recht. Der Fall wird nun an die deutschen Gerichte zurückverwiesen, die die Vorgaben aus Luxemburg berücksichtigen müssen.
Verschärfung 2024 und GEAS-Reform
Seit 2024 sieht das deutsche Recht sogar einen vollständigen Leistungsausschluss für Dublin-Fälle vor, wenn eine Ausreise rechtlich und tatsächlich möglich ist. Betroffene erhalten nur noch Überbrückungsleistungen für zwei Wochen. Der Asylexperte Constantin Hruschka hält auch diese Regelung für EU-rechtswidrig: „Wenn man Leistungen nicht kürzen darf, dann erst recht nicht komplett entziehen.“
Am 12. Juni 2024 tritt die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) in Kraft, die neue Regeln für Leistungseinschränkungen enthält. Diese erlauben explizit Kürzungen für Dublin-Fälle. Hruschka betont jedoch, dass auch die neuen Regelungen einen Mindeststandard im Einklang mit dem Unionsrecht gewährleisten müssen.
Reaktionen aus Politik und Zivilgesellschaft
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kündigte eine eingehende Prüfung an, ob Anpassungen der Rechtslage oder Rechtspraxis erforderlich sind. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) räumte ein, dass das Urteil Leistungskürzungen erschwere, verwies aber auf die neue Rechtslage durch GEAS. Der asylpolitische Sprecher der Grünen im Europaparlament, Erik Marquardt, forderte die Bundesregierung auf, Grundrechte und Menschenwürde wieder ins Zentrum der Politik zu stellen. Die rechtspolitische Sprecherin von Pro Asyl, Wiebke Judith, sprach von einem „handfesten Skandal“ und bezeichnete die jahrelange Verweigerung von Leistungen als europarechtswidrig.
Zahlen und Fakten
Laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge wurden 2023 rund 5.400 Menschen nach den Dublin-Regeln in andere EU-Länder überstellt, bei knapp 40.000 Übernahmeersuchen aus Deutschland. Das Urteil des EuGH könnte nun Auswirkungen auf zahlreiche ähnliche Fälle haben und zu Nachzahlungen für Betroffene führen.



