EuGH: EU-Staaten dürfen Scheinehen auch Jahre später verfolgen
EuGH: Scheinehen auch Jahre später verfolgbar

Wer in der Europäischen Union eine Scheinehe eingeht, kann sich auch Jahre später nicht in Sicherheit wiegen. Dies geht aus einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg hervor. Die Richter entschieden, dass ein EU-Mitgliedsstaat wegen Betrugs im Zusammenhang mit einer Scheineh ermitteln und dessen Vorliegen feststellen darf – selbst dann, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit die Staatsangehörigkeit dieses Staates erworben hat.

EuGH stärkt Bekämpfung von Scheinehen

Diese Befugnis könne es unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit und der Verfahrensgarantien ermöglichen, zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen zu ziehen. Dazu gehöre auch ein Entzug der Staatsangehörigkeit und damit des Status als Unionsbürger, sofern dabei die Anforderungen des Unionsrechts eingehalten werden, teilte der EuGH mit. Die Entscheidung betont, dass eine gegenteilige Auslegung das Ziel der Bekämpfung von Scheinehen und betrügerischen Praktiken gefährden würde, die oft erst spät aufgedeckt werden.

Hintergrund des Falls

Im konkreten Fall geht es um einen Mann, der einem irischen Gericht zufolge mit einem Studentenvisum nach Irland eingereist war. Kurz vor Ablauf des Visums heiratete er eine Unionsbürgerin. Dadurch erhielt er ein Aufenthaltsrecht und nach fünf Jahren auch die irische Staatsbürgerschaft. Weitere drei Jahre später ließ er sich von seiner Ehefrau scheiden. Ein Jahr darauf beantragte eine weitere Drittstaatsangehörige ein Aufenthaltsrecht in Irland – mit der Begründung, sie sei Mutter eines Kindes mit irischer Staatsangehörigkeit, dessen Vater der erwähnte Mann sei. Daraufhin ermittelten die irischen Behörden und stellten fest, dass der Mann die Ehe nur zum Schein geschlossen hatte. Der Mann klagte anschließend vor den irischen Gerichten.

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Rechtliche Grundlage

Eine EU-Richtlinie ermächtigt die Mitgliedstaaten, bei Betrug oder Rechtsmissbrauch gewährte Rechte zu widerrufen. Der EuGH entschied nun, dass die Vorschriften dieser Richtlinie auch angewandt werden können, wenn die betroffene Person in der Zwischenzeit bereits eine Unionsstaatsbürgerschaft erlangt hat. Dies sei notwendig, um die Wirksamkeit der Bekämpfung von Scheinehen zu gewährleisten, die oft erst Jahre später auffliegen.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil hat weitreichende Folgen: EU-Staaten können nun auch Jahre nach dem Erwerb der Staatsbürgerschaft Ermittlungen aufnehmen und gegebenenfalls die Staatsangehörigkeit entziehen. Dies betrifft vor allem Personen, die durch eine Scheinehe Aufenthaltsrechte oder die Staatsbürgerschaft erlangt haben. Die Entscheidung des EuGH stellt klar, dass Betrug im Zusammenhang mit Eheschließungen nicht verjährt und zu einem späteren Zeitpunkt Konsequenzen haben kann.

Der EuGH betonte jedoch, dass bei einem Entzug der Staatsangehörigkeit die Anforderungen des Unionsrechts, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und die Verfahrensgarantien, eingehalten werden müssen. Damit bleibt der Rechtsweg für Betroffene offen, und die Einzelfallprüfung ist sichergestellt.

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