Der Bund macht den Weg frei für deutlich mehr Abschiebungen nach Afghanistan. Nach Angaben des hessischen Innenministeriums sind die bisherigen Einschränkungen bei der Identifizierung afghanischer Staatsangehöriger weitgehend aufgehoben worden. Damit könnten künftig nicht mehr nur Straftäter und Gefährder, sondern auch weitere ausreisepflichtige Afghanen abgeschoben werden.
Erlass des hessischen Innenministeriums
In einem Erlass des Ministeriums heißt es, die Bundespolizei habe mitgeteilt, „dass die bislang bestehenden Einschränkungen bei der Vorführung afghanischer Staatsangehöriger zur Identifizierung – Straftäter und Gefährder – aufgehoben sind“. Hessens Innenminister Roman Poseck (56, CDU) begrüßt den Schritt. Der Bund habe die Voraussetzungen geschaffen, „dass zukünftig regelhafte Abschiebungen von Ausreisepflichtigen nach Afghanistan möglich sind“. Zwar bleibe der Schwerpunkt Hessens auf Straftätern und Gefährdern. Doch Poseck macht klar: „Hessen wird aber auch von darüber hinausgehenden Möglichkeiten Gebrauch machen.“
Identifizierung durch Taliban-Vertreter
Für die Vorbereitung der Abschiebungen werden Betroffene Vertretern der Taliban-Regierung zur Identifizierung vorgeführt. Dabei sollen Identitäten geklärt und nötigenfalls Reisedokumente ausgestellt werden. Nach dem Erlass gelten nur noch wenige Ausnahmen. Die Auswahlkriterien bleiben jedoch: männlich, volljährig, alleinstehend und vollziehbar ausreisepflichtig müssen Deutschland verlassen.
Unterstützung aus Bayern
Die Zusammenarbeit mit der islamistischen Taliban-Regierung ist umstritten. Bundeskanzler Friedrich Merz (70, CDU) hatte entsprechende Kritik zuletzt jedoch zurückgewiesen. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (56, CSU) hatte erst am vergangenen Montag angekündigt, Abschiebungen in Länder wie Afghanistan weiter voranzutreiben. Hintergrund war der tödliche Angriff auf einen Studenten in Trier. Bayern unterstützt den Hessen-Kurs. Ein Sprecher des Innenministeriums erklärt: „Wer kein Aufenthaltsrecht hat oder gegen geltende Gesetze in Deutschland verstößt, muss unser Land wieder verlassen.“ Die Rückführung von Straftätern und Gefährdern habe „oberste Priorität“. Aber auch abgelehnte Asylbewerber ohne drohende Gefahr müssten Deutschland wieder verlassen.



