Lebenslange Haft für Terroranschlag auf Feiernde in Bielefeld
Lebenslange Haft für Terroranschlag in Bielefeld

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat den Attentäter des Terroranschlags auf feiernde Menschen in Bielefeld zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 36-jährige Syrer Mahmoud M. wurde wegen vierfachen versuchten Mordes schuldig gesprochen. Das Gericht stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zudem Sicherungsverwahrung an. Damit folgte es dem Antrag der Bundesanwaltschaft und verhängte die Höchststrafe.

Richter betont fehlende Empathie und anhaltende Gefährlichkeit

Der Vorsitzende Richter erklärte, der Angeklagte habe mit dem Anschlag seine dschihadistischen Ziele verfolgt. Ihm fehle jegliche Empathie für die Opfer. Aufgrund seiner radikal-islamischen Gesinnung sei der Syrer weiterhin gefährlich, seine Prognose sei ausgesprochen ungünstig. Die Verteidigung hatte auf eine schwere Kindheit und eine attestierte Depression verwiesen und zwölf Jahre Haft beantragt.

Die Tat und ihre Folgen

Vor gut einem Jahr griff der Angeklagte nachts vor einer Bar in Bielefeld feiernde Menschen an und verletzte vier von ihnen durch Messerstiche lebensgefährlich. Unter den Opfern waren zahlreiche Fans des Fußballvereins Arminia Bielefeld. Der Angreifer soll dabei „Allahu akbar“ gerufen haben. Die vier Opfer berichteten im Prozess, dass sie noch immer unter den Folgen des Anschlags leiden.

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Geständnis und IS-Vergangenheit

Der Angeklagte gestand die Tat in der Untersuchungshaft gegenüber Psychologen und Psychiatern und räumte sie auch in seinem Schlusswort ein. Zudem gab er an, bereits in Syrien zwei Menschen getötet zu haben, darunter seinen Halbbruder im Auftrag des IS. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft war der 36-Jährige jahrelang in den Reihen des IS aktiv, hatte den Treueeid auf den Kalifen geschworen und war von kurdischen Einheiten festgenommen worden. 2023 kam er nach Deutschland.

Radikalisierung in Deutschland

Ein halbes Jahr vor der Tat radikalisierte sich der Syrer in Deutschland und konsumierte über TikTok islamistische Videos. Vor dem Anschlag schickte er ein Bekennervideo an einen IS-Kontaktmann, das jedoch nicht veröffentlicht wurde. Zudem trug er einen Zettel mit einer selbst gezeichneten IS-Flagge bei sich. Der Staatsanwalt betonte: „Er wollte möglichst viele Menschen töten.“ Erst als er seinen selbst gebauten Stockdegen verlor und auf entschlossenen Widerstand stieß, floh er. Einen Tag später wurde er in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen, nachdem ein Cousin ihn verraten hatte.

Psychiatrisches Gutachten: Keine Deradikalisierung

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine tiefgreifende islamistische Radikalisierung. Die dschihadistische Ideologie sei fester Bestandteil seiner Persönlichkeit und seines Wertesystems. Dafür habe er sogar den Kontaktabbruch zu seinen Kindern in Kauf genommen. Er sei kränkbar, intolerant und gewaltbereit; eine Deradikalisierung habe nicht stattgefunden. In Deutschland habe sich seine psychische Lage verschlechtert, nachdem der Familiennachzug gestoppt worden sei, er keine Arbeit fand und kein Deutsch lernte.

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