Prozessbeginn nach Axtangriff in ICE: Angst und Alpträume
Prozess nach Axtangriff in ICE begonnen

Prozessauftakt in Regensburg

Knapp ein Jahr nach einem brutalen Axtangriff in einem ICE in Niederbayern hat vor dem Landgericht Regensburg der Prozess gegen den beschuldigten 21-jährigen Syrer begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung vor, geht jedoch von Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung aus.

Die Tat im Detail

Am 3. Juli 2025 eskalierte die Situation in einem fahrenden Zug in Niederbayern völlig unerwartet. Nach Angaben der Ermittler sprach der Beschuldigte zunächst einen 25-jährigen Landsmann an, der mit seiner Familie unterwegs war. Wenig später zog er eine Axt aus seiner Tasche und schlug zu. Zuerst traf es einen 29-jährigen Fahrgast, der einen Notruf tätigte, dann die 52-jährige Mutter des 25-Jährigen. Beide erlitten Schädelfrakturen.

Der 25-jährige Sohn konnte dem Angreifer die Axt entreißen und diesen in Notwehr schlagen. Der Angreifer, der den Sohn anschließend noch gewürgt haben soll, wurde ebenfalls schwer verletzt. Der Zug, der auf der Strecke nach Wien unterwegs war, kam nahe Straßkirchen im Landkreis Straubing-Bogen zum Stehen.

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Psychische Folgen für die Opfer

Vor Gericht schilderten die Opfer eindrücklich die dramatischen Minuten und die bis heute anhaltenden psychischen und physischen Belastungen. Die 52-jährige Mutter leidet unter Kopfschmerzen, Schlafstörungen und Angstzuständen. Ihr Sohn berichtet von Alpträumen und ständiger Angst. Er traue sich nicht mehr alleine zu verreisen und gehe bei lauten Geräuschen sofort in Abwehrhaltung.

Der 29-jährige Fahrgast, der den Notruf tätigte, erlitt ebenfalls eine Schädelfraktur. Bei seiner Zeugenaussage rang er mit den Tränen. Als der Notruf im Gerichtssaal abgespielt wurde, verbarg der Beschuldigte sein Gesicht hinter seiner Hand. Später entschuldigte er sich bei dem 29-Jährigen für das Geschehene.

Eindruck des Beschuldigten

Die Mutter des 25-Jährigen beschrieb den Beschuldigten als „komischen Eindruck“ machend. Er habe sehr langsam gesprochen, gerötete Augen gehabt und wie unter Drogen gewirkt. Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychischen Erkrankung aus und beantragte die dauerhafte Unterbringung des 21-Jährigen in einer psychiatrischen Einrichtung, da er weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle.

Der Beschuldigte selbst schwieg zu Prozessbeginn und verfolgte die Verhandlung meist mit gesenktem Blick. Er war kurz nach der Tat aus der Untersuchungshaft in eine psychiatrische Einrichtung verlegt worden.

Weitere Prozesstage

Es sind weitere Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil könnte im Juli 2026 fallen. Der Fall hat in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen gesorgt und wirft Fragen nach der Sicherheit in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie dem Umgang mit psychisch kranken Straftätern auf.

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