Neuer Gesetzentwurf zur Arbeitszeit
Berlin. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) plant eine Novellierung des Arbeitszeitgesetzes, die längere tägliche Arbeitszeiten ermöglichen soll. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Tarifverträge künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit festlegen können. Dies könnte das Ende des traditionellen 8-Stunden-Tages bedeuten, der seit 1918 in Deutschland gilt.
Details des Entwurfs
Der Entwurf aus dem Bundesarbeitsministerium behält zwar den Paragrafen 3 bei, der besagt: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ Allerdings würde die neue Regelung Gewerkschaften, Betriebsräten und Unternehmen mehr Spielraum geben, durch Tarifverträge von dieser Regel abzuweichen. Statt einer täglichen Obergrenze könnte dann eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart werden. Beispielsweise wäre eine Sechstagewoche mit je zehn Stunden Arbeit möglich, sofern in den folgenden Monaten ein entsprechender Freizeitausgleich erfolgt. Die durchschnittliche Arbeitszeit bliebe bei acht Stunden pro Tag.
Politische Kontroversen
Die geplante Novelle ist Teil des Koalitionsvertrags von Union und SPD, die sich darauf geeinigt haben, den 8-Stunden-Tag zu flexibilisieren. Während die Union auf mehr Flexibilität für Unternehmen drängt, zeigt sich die SPD zurückhaltend. Der Gesetzentwurf gelangte ohne Abstimmung mit der Union an die Öffentlichkeit, was auf Spannungen hindeutet. Ministerin Bas betont, dass die Änderungen nur im Rahmen von Tarifverträgen möglich sein sollen, was die Union ablehnt.
Kritik der Arbeitgeber
Die Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA) lehnt den Entwurf scharf ab. BDA-Chef Rainer Dulger kritisierte: „Der Entwurf erfüllt die Anforderungen an eine flexible, digitale Arbeitswelt an keiner Stelle.“ Er bemängelt insbesondere, dass die Anpassung der Höchstarbeitszeit an tarifliche Regelungen geknüpft ist, obwohl der Koalitionsvertrag darauf verzichtet. Dulger fordert die Ministerin auf, den Vorschlag zurückzuziehen und zu überarbeiten.
Arbeitszeiterfassung
Ein weiterer Punkt des Gesetzentwurfs ist die verpflichtende Arbeitszeiterfassung. Bisher gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Aufzeichnung der Arbeitszeit. Bas will diese nun einführen, etwa in elektronischer Form. Auch dies stößt auf Widerstand der Arbeitgeberverbände.
Ausblick
Ob der Entwurf von Bas durchkommt, ist ungewiss. Die endgültigen Änderungen hängen von einer Paketlösung ab, die auch die Rentenreform umfasst. Union und SPD müssen Kompromisse finden. Die Verhandlungen sind noch im Fluss.



