Arbeitszeitreform: Wirtschaft und Union lehnen Entwurf ab
Arbeitszeitreform: Wirtschaft und Union lehnen Entwurf ab

Arbeitszeitreform: Wirtschaft und Union lehnen Entwurf ab

Ein erster Entwurf zur Reform der Arbeitszeiten in Deutschland, der aus dem SPD-geführten Bundesarbeitsministerium stammt, hat scharfe Kritik von Wirtschaftsverbänden und dem Koalitionspartner Union hervorgerufen. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Achtstundentag grundsätzlich beizubehalten, aber die Ausnahmeregelungen zu erweitern. So soll es in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen möglich sein, eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu vereinbaren, die im Jahresschnitt maximal 48 Stunden beträgt. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger forderte, den Entwurf zurückzuziehen und völlig zu überarbeiten, da er den Anforderungen einer flexiblen, digitalen Arbeitswelt nicht gerecht werde.

Kritik an Tarifbindung

Die Wirtschaftsverbände kritisieren insbesondere, dass die Möglichkeit einer Umstellung auf eine Wochenarbeitszeit an die Tarifbindung geknüpft werden soll. Oliver Zander, Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, bezeichnete den Entwurf als „keine Reform, sondern eine Ansammlung gewerkschaftlicher Maximalpositionen“. Auch der Koalitionspartner Union äußerte deutlichen Widerspruch. Marc Biadacz, arbeits- und sozialpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, betonte: „Die Position der Union ist klar: Eine wöchentliche Höchstarbeitszeit schafft eine erhebliche Flexibilisierung in einer Vielzahl von Berufen. Das wollen wir für alle Arbeitnehmer ermöglichen, egal ob mit oder ohne Tarifbindung.“

Noch in der Abstimmungsphase

In Kreisen des Arbeitsministeriums wurde darauf hingewiesen, dass der bekanntgewordene Entwurf noch in einem frühen Stadium sei und zunächst innerhalb des Hauses abgestimmt werde. Anschließend folgt eine Abstimmung innerhalb der gesamten Bundesregierung. Nach einem Kabinettsbeschluss wird der Bundestag über die Änderungen beraten. Es ist daher noch völlig offen, wie die endgültige Gesetzesänderung aussehen wird. Die Gewerkschaften mobilisieren bereits seit Monaten mit der Kampagne „Mit Macht für die 8“ gegen die Pläne und warnen vor einer Abschaffung des Achtstundentags, der vor mehr als 100 Jahren eingeführt wurde. Laut Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin wurde er 1918 erstmals gesetzlich verankert.

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Weitere Neuregelungen im Entwurf

Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass künftig Beginn, Ende und Dauer der Arbeitszeit elektronisch erfasst werden müssen. Dies sei nach EU-Rechtsprechung notwendig, um die tatsächliche Einhaltung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Mindestruhezeiten sicherzustellen. Die Arbeitgeber kritisieren dies als zu bürokratisch und sehen die Möglichkeit der sogenannten Vertrauensarbeitszeit gefährdet. Die SPD-Arbeitsmarktpolitiker Jan Dieren hatte bereits im vergangenen Jahr deutlich gemacht, dass die Reform des Arbeitszeitgesetzes „kein Wunschprojekt“ der SPD sei. Die Debatte um die Flexibilisierung der Arbeitszeiten bleibt also weiterhin kontrovers.

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